Unsere vernetzte Welt verstehen

Karten auf den Tisch: Den Digital Services Act verstehen
Die größten Betreiber sozialer Netzwerke, wie Meta, TikTok oder X, haben ihren Hauptsitz zwar nicht in der Europäischen Union, doch wenn sie ihre Dienste im EU-Raum anbieten wollen, müssen sie sich an dort geltendes Recht halten. Insbesondere der Digital Services Act (DSA), eine Verordnung, die vor zwei Jahren vollständig anwendbar wurde, enthält einen Katalog an Vorschriften für Unternehmen, die Inhalte online übertragen, speichern oder anzeigen und dich so mit dem verbinden, was oder wen du im Internet sehen möchtest. Dieses Handeln hat ihnen die Bezeichnung „Vermittlungsdienste“ eingebracht. Kurz gesagt müssen diese Vermittlungsdienste – je nach Art und Größe – vor allem umfangreiche Informationen in Transparenzberichten bereitstellen, bestimmte mit ihren Diensten verbundene Risiken bewerten und (zumindest versuchen, diese) zu mindern, sowie Forschenden Zugang zu ihren Daten gewähren, um die Funktionsweise ihrer Dienste besser zu verstehen. Und sollten sie diesen Verpflichtungen nicht nachkommen, können die Geldbußen bis zu satte 6 % ihres weltweiten Jahresumsatzes betragen. Zugegebenermaßen hat es eine Weile gedauert, bis der DSA in Kraft trat. Um künftige Reaktionszeiten zu verringern und Anpassungen vorzunehmen, nachdem aus den neu gewonnenen Erkenntnissen Schlüsse gezogen wurden, enthält das Gesetz zudem einen umfassenden Überprüfungs- und Reformmechanismus, der im nächsten Jahr ansteht. Rückblickend und vorausblickend lassen sich dabei ebenso viele praktische Lehren wie politische Herausforderungen erkennen. Dieser Blogbeitrag befasst sich näher mit einzelnen relevanten Konzepten des DSA, um dich mit den bisher mit unterschiedlichem Erfolg ausgespielten Karten vertraut zu machen – und um aufzuzeigen, welche Implikationen sich daraus für den bevorstehenden Überprüfungsprozess ergeben könnten. Teil 1 bietet einen reflektierenden Überblick über die Konzepte, während der in Kürze erscheinende Teil 2 sich auf konkretere Entwicklungen und einige (geo-)politische Zusammenhänge konzentriert, die diese fortlaufende Entwicklung beeinflussen.
Es ist früh am Morgen des 23. April 2022. Eine überstrapazierte Kaffeemaschine tropft in eine ausgekühlte Kanne, auf einem großen Konferenztisch kleben überall Post-its, und das letzte noch anwesende Mitglied des Europäischen Parlaments krempelt nach 16 anstrengenden Stunden Trilog-Verhandlungen über die endgültige Fassung des DSA die Ärmel wieder herunter (Allen, 2022). Es ist das weltweit erste umfassende Gesetz zur Regulierung der digitalen Plattformlandschaft und Europas erstes neues dieser Art seit der E-Commerce-Richtlinie (ECD) aus dem Jahr 2000. Die ECD wurde mit den Anfängen des Internets im Auge entwickelt, also hauptsächlich für Blogs und Online-Shops. Auch wenn das Internet mit dem utopischen Versprechen einer freien und blühenden Web-Gesellschaft begann (Barlow, 1996), trug die Anreizstruktur für Technologieunternehmen – angetrieben durch das altbekannte werbebasierte Geschäftsmodell, das Aufmerksamkeit monetarisiert (Pothmann, 2023) – dazu bei, eine herausfordernde Diskursdynamik zu schaffen. Seit 2000 haben der Aufschwung sozialer Medien, digitaler Marktplätze und Chatbots neue Dimensionen der Online-Kommunikation eröffnet, zugleich jedoch die Verbreitung von Desinformation, illegalen Inhalten und Hassrede begünstigt (Turillazzi et al., 2022). Hinzu kommt, dass es mit der Weiterentwicklung intransparenter algorithmischer ‘Werkzeuge’, die von diesen Unternehmen eingesetzt werden, zunehmend schwieriger wurde, negative Effekte auf die Grundrechte von Nutzenden zu überblicken.
An diesem Punkt stieß die ECD an ihre Grenzen, sodass der DSA als neuer Ansatz zur Regulierung von Plattformen erforderlich wurde. Nicht, weil sie versagt hätte, sondern weil sich der Kontext, den sie regeln sollte, verändert hatte. Dabei ist es relevant zu erwähnen, dass die ECD den europäischen Ursprung des berühmten Haftungs-Schutzschilds für Plattformen darstellt: denn diese haften grundsätzlich nicht für die von Nutzenden geposteten Inhalte (Cauffman & Goanta, 2021). Der DSA blieb diesem Grundsatz treu (wenn auch mit einigen Tücken im Detail), stellte allerdings klar, dass die Plattformen dadurch nicht von jeglicher Verantwortung befreit sind. Während dieser Ansatz ähnlich wie Abschnitt 230 des US-amerikanischen „Communications Decency Act“ klingt – von dem du vielleicht schonmal in den Nachrichten im Zusammenhang mit Gerichtsverfahren gegen Social-Media-Plattformen in den USA gehört hast – ist er wesentlich enger gefasst als dieser oft großzügig ausgelegte Haftungsschutz.
Auch wenn man argumentieren könnte, dass der Gesetzgeber die Dringlichkeit des Handelns verschlafen hat, war der Prozess vom ersten Gesetzesentwurf (Dezember 2020) bis zur finalen Veröffentlichung (Oktober 2022) für ein derart komplexes Regelwerk ein beeindruckender Sprint. Hat dieser Druck einen Diamanten hervorgebracht? Werfen wir einen Blick auf die Mechanismen, die im DSA verankert wurden, um auf die veränderte Online-Landschaft zu reagieren.
Wie funktioniert der DSA?
Der DSA zielt darauf ab, „ein sicheres, vorhersehbares und vertrauenswürdiges Online-Umfeld“ zu fördern (siehe Artikel 1). Obwohl es auf einigen Grundprinzipien des bisherigen Digitalrechts aufbaut – wie der Stärkung von Grundrechten und technologischer Innovation durch gemeinsame Regeln – sieht es neuartige Compliance-Pflichten und Risikobewertungen vor und überträgt Unternehmen Verantwortung hinsichtlich ihres Umgangs mit Inhalten, Kund*innen und der Öffentlichkeit. Zudem soll verhindert werden, dass Unternehmen ihren Hauptsitz einfach in das Land mit den lockersten Vorschriften verlegen; eine Strategie, die als “regulatorische Arbitrage” (Pollmann, 2019) bezeichnet wird und im Zusammenhang mit EU-Richtlinien zu beobachten ist – einem Regulierungsinstrument, dessen Wirksamkeit von der ordnungsgemäßen Umsetzung durch die Mitgliedstaaten abhängt – oder natürlich auch dort, wo keinerlei EU-Vorschriften existieren. Durch eine möglichst weitgehende Harmonisierung der Regeln in den EU-Mitgliedstaaten mittels einer Verordnung lässt sich eine solche Arbitrage verhindern (Rodríguez de las Heras Ballell, 2021). Da die Bändigung der digitalen Wirtschaft und die Schaffung gleicher Wettbewerbsbedingungen mehr als nur Vorschriften für Dienstleistungen erforderten, kam die Verordnung als strategisches Paket auf den Weg, das auch den „Digital Markets Act“ umfasste und damit die bereits bestehenden Gesetze in den Bereichen Verbraucherrecht, Produktsicherheit, Urheberrecht, Datenschutz und Privatsphäre ergänzte (BEUC, 2021; Cauffman & Goanta, 2021).
Transparenz im Mittelpunkt
Wie sahen also die neuen Spielregeln für „Vermittlungsdienste“ aus? Der Umfang der Pflichten hing von der Art und Größe der jeweiligen Dienstleister ab, doch für die prominentesten ‘Verdächtigen’ (Instagram, TikTok, Google usw.), die elegant als „VLOPs“ (sehr große Online-Plattformen) und „VLOSEs“ (sehr große Online-Suchmaschinen) bezeichnet werden, umfassten sie Risikobewertungen, Transparenzberichte, die Einrichtung von Transparenzdatenbanken zur Inhaltsmoderation, externe Prüfungen und einen Datenzugang für Forschende. Also, viele vage Begriffe, auf die wir gleich noch eingehen werden. Zusammengenommen wurde der DSA von vielen als „Transparenzmaschine“ bezeichnet (di Stefano & Vergnolle, 2025). Dieser Spitzname ist nicht trivial, da er den Kern dessen trifft, was diese risikobasierte Regulierung am unmittelbarsten erreichen kann: Einblick in das, was tatsächlich geschieht (Schaal et al., 2026; Watolla & Kettemann, 2024). Nur mit diesem Wissen können wir problematische Entwicklungen und Dynamiken analysieren, um dann, wo nötig, Anpassungen vorzunehmen – sei es durch Verbesserungen des DSA selbst oder durch ergänzende Regelwerke wie den Digital Fairness Act. Es sei zudem angemerkt, dass das Gesetz entgegen bestimmter öffentlicher Behauptungen einen zurückhaltenden Ansatz bei der proaktiven Inhaltemoderation verfolgt und das Bekenntnis zu Meinungsfreiheit, Privatsphäre und Datenschutz bekräftigt (BEUC, 2021; Kettemann & Schulz, 2026).
Sind gute Vorsätze genug?
Im Rahmen ihrer Verpflichtungen müssen Plattformen sogenannte systemische Risiken bewerten, die von ihren Empfehlungssystemen, Inhaltemoderationssystemen, Werbesystemen und anderen datenbezogenen Praktiken ausgehen. Zu diesen Risiken zählen unter anderem die Verbreitung illegaler Inhalte sowie negative Auswirkungen auf Grundrechte, demokratische Prozesse, die Gesundheit, Minderjährige und vieles mehr (siehe Artikel 34). Ob das System einen negativen Effekt auf die oben genannten Aspekte verursachen ‘muss’ oder diesen ‘lediglich’ verschärft, ist noch nicht abschließend geklärt (Miller & Hendrix, 2024; Sullivan & Pielemeier, 2023). Wird in diesem Prozess ein Risiko identifiziert, müssen Plattformbetreiber “angemessene, verhältnismäßige und wirksame” Maßnahmen zu dessen Minderung ergreifen (siehe Artikel 35). Auch wenn das nicht bedeutet, dass das Risiko vollständig beseitigt werden muss, muss das Unternehmen nachweisen, dass es Schritte unternommen hat, um es zu minimieren – und nicht nur etwas Glitzer drüber gestreut hat. Sowohl die Bewertung als auch die Maßnahmen zur Risikominderung müssen dann in regelmäßigen Abständen in Berichten offen gelegt werden. Es ist den Plattformen zugute zu halten, dass sie dies getan haben – wenn auch nicht auf besonders aussagekräftige Weise. Analysen wie die von Albert (2024) – einem Rechtswissenschaftler der Universität Amsterdam und assoziierter Forscher im DSA Forschungsnetzwerk Projekt des HIIG – befassen sich mit Kritikpunkten hinsichtlich des Zeitpunkts, der Vollständigkeit, des Formats und der Transparenz der Berichte. Folglich ist es schwierig zu beurteilen, ob die von Plattformen vorgesehenen Maßnahmen zur Risikominderung geeignet sind, um den aufgezeigten Risiken zu begegnen, wenn diese von vornherein unklar sind.
Die Notwendigkeit, mit offenen Karten zu spielen
Was die separaten Transparenzberichte zu internen Prozessen und Inhaltsstatistiken betrifft (siehe Artikel 15, 24 und 42), sehen die Ergebnisse ähnlich aus: lange, komplizierte Berichte, die schwer zu interpretieren sind (Johnson & Roy, 2025) und vom Ziel eines besseren Verständnisses dadurch abweichen, dass sie einen eher „kosmetischen” Ansatz zur Einhaltung der Vorschriften verfolgen (di Steffano & Vergnolle, 2025; Landau, 2019). So bildeten sie beispielsweise eigene, uneinheitliche Kategorien für verschiedene Arten schädlicher Inhalte und stellten oft keinen Zusammenhang zwischen der Anzahl solcher Beiträge und der Anzahl der damit verbundenen Löschungen her (Ohnesorge, 2025), was eine Beurteilung der Wirksamkeit der Maßnahmen zur Inhaltemoderation erschwert. Dabei ergibt sich ein Dilemma: Gibt man zu viele Vorgaben, liefern die Plattformen genau das, was verlangt wird, und nichts darüber hinaus; gibt man hingegen zu vage Vorgaben, kann man ihnen nicht vorwerfen, sie hätten ihren Job nicht gemacht. In gewisser Weise können die EU und Plattformbetreiber nun gemeinsam eine Paartherapie beginnen und einander zum Ausdruck bringen, was sie unter dem Begriff „angemessen“ verstehen. Weniger romantisch hat die Europäische Kommission eine Excel-Vorlage für Transparenzberichte veröffentlicht, die zwar zu einer reinen Abhak-Praxis führen könnte, aber zumindest ein gewisses Maß an Vergleichbarkeit ermöglicht.
Viele Hände schnelles Ende?
Was aber, wenn es VLOPs beispielsweise nicht gelingt, angemessene, verhältnismäßige und wirksame Maßnahmen zur Risikominderung zu ergreifen? In diesem Fall macht die EU keine halben Sachen und verhängt Geldbußen in Höhe von bis zu sechs Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Dienstleisters. Zur Veranschaulichung: Allein für Instagram könnte sich dies auf mehr als fünf Milliarden US-Dollar belaufen (basierend auf einer Prognose für 2025). Oder sie schneiden den Dienst in der gesamten Union schlichtweg ganz ab. Mit „sie“ ist hierbei eine aufgeteilte Durchsetzungsstruktur gemeint, die sich aus der Europäischen Kommission (EK), einem neuen Europäischen Ausschuss für digitale Dienste (EBDS) und den sogenannten Digital Services Coordinators (DSCs) in den einzelnen Mitgliedstaaten zusammensetzt. Bei kleineren Plattformen mit weniger als 45 Millionen Nutzenden übernehmen die nationalen DSCs die Aufsicht. Bei den VLOPs und VLOSEs hat die EK jedoch tapfer das Ruder in die Hand genommen. Sie alle sind angehalten, mit größtmöglicher Transparenz vorzugehen und aktuelle Informationen über den Fortgang der Verfahren zu veröffentlichen, was für uns als Beobachtende sehr positiv ist. Allerdings könnte dies auch die Durchsetzung erschweren, da die Zuständigkeiten zersplittert sind und die wichtigsten Hebel bei der Europäischen Kommission liegen, einem Akteur, der unter geopolitischem Druck steht.
Und wie lief’s bisher?
In einer idealen Welt werden neue Gesetze verabschiedet, die Adressaten halten sich strikt daran, und der beabsichtigte Zweck wird über Nacht erreicht. In der Realität gibt es jedoch gute Gründe, warum Gesetze notwendig sind; dazu zählen insbesondere starke ökonomische Anreize, die die Kreativität beflügeln, wie man sich möglichst kostengünstig an die gesetzlichen Vorgaben halten kann. Nimmt man noch die (geo-)politischen Unterschiede zwischen Staaten bei der Regulierung grenzüberschreitender Plattformen hinzu, sieht das Bild gleich viel komplizierter aus. Dennoch sollte die Schwierigkeit der Durchsetzung niemals dazu führen, dass Behörden resignieren. Und offenbar ist das auch nicht der Fall, wie die ersten gegen X verhängten Geldbußen in Höhe von 120 Millionen Euro (Europäische Kommission, 2025), gegen Temu in Höhe von 200 Millionen Euro (Europäische Kommission, 2026) und gegen AliExpress in Höhe von 550 Millionen Euro (Europäische Kommission, 2026) zeigen – wobei noch viele weitere Verfahren anstehen. Das klingt zwar astronomisch, doch steht ebenso viel auf dem Spiel, wenn man die Analyse der EU selbst berücksichtigt, in der zentrale Risiken in den Bereichen psychische Gesundheit, Jugendschutz, generative KI und geistiges Eigentum identifiziert wurden (Europäische Kommission, 2025). Im zweiten Teil dieses Blogbeitrags werden wir uns die aktuellen Entwicklungen und einen Teil des politischen Kontexts, in den diese eingebettet sind, genauer ansehen. Wer wird in diesem Katz-und-Maus-Spiel die Oberhand gewinnen?
Referenzen
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Dieser Beitrag spiegelt die Meinung der Autor*innen und weder notwendigerweise noch ausschließlich die Meinung des Institutes wider. Für mehr Informationen zu den Inhalten dieser Beiträge und den assoziierten Forschungsprojekten kontaktieren Sie bitte info@hiig.de

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