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15 Januar 2014

Zivile Sicherheitsforschung und das Internet

“Das weltweite Internet bietet alle Voraussetzungen, um die in den ersten zehn Artikeln unserer Verfassung verankerten Grundrechte aller Bürger in diesem Land auszuhöhlen. Dies gilt insbesondere für das Recht auf freie Meinungsäußerung und Pressefreiheit in Artikel Fünf – eine wesentliche Grundlage unserer funktionierenden Demokratie – und es gilt letztlich auch für den Kernsatz unserer Verfassung, den Artikel Eins des Grundgesetzes: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Um solche Gefahren für unser aller Freiheit künftig richtig einschätzen und Vertrauen in das Medium fördern zu können, müssen wir dem Internet und seinen Nutzern mehr Sensibilität, mehr Aufmerksamkeit und Forschung widmen.” (Joachim Gauck, Februar 2012)

Auch damit unser Bundespräsident mit seinen Ängsten um die Funktionsfähigkeit der Grundrechte nicht alleingelassen wird, hat das Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft seit Herbst 2013 einen weiteren thematischen Schwerpunkt hinzugewonnen. Angesiedelt ist er im Bereich “Globaler Konstitutionalismus und das Internet”. Im Rahmen eines durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Projektes beschäftigen sich darin seitdem vier Doktorand_innen und zwei Forschungsstudentinnen mit internetspezifischen Fragen des Rechts der zivilen Sicherheit in Europa. Die vier Kollegiat_innen am HIIG decken dabei die folgenden Bereiche ab:

  1. Kompetenzen von EU und Mitgliedstaaten im Bereich der IT-Sicherheit
  2. Sicherheit von Infrastruktur, Netzen und Daten in einem digitalen Europa
  3. Datenaustausch und Informationssysteme im Rahmen der polizeilichen und justiziellen Zusammenarbeit der EU
  4. Bekämpfung der Internetkriminalität im europäischen Verbund

Das HIIG ist bei diesem Forschungsprojekt einer von vier Netzwerkpartnern im Kompetenznetzwerk für das Recht der zivilen Sicherheit in Europa (KORSE). Sein Ziel ist es, die deutsche rechtswissenschaftliche Sicherheitsforschung auszubauen, zu koordinieren und schließlich europaweit sicht- und fruchtbar zu machen. Während sich die Kollegiat_innen am Centre for Security and Society an der Albrecht-Ludwig Universität in Freiburg allgemeinen Herausforderungen der Sicherheitsforschung widmen, sind dessen Netzwerkpartner mit spezielleren Forschungsbereichen ausgestattet. Die Deutsche Hochschule der Polizei in Münster bearbeitet etwa das Feld der “Vernetzten Sicherheit vernetzter Polizeien” und der Claussen-Simon-Stiftungslehrstuhl für Internationales Recht der Bucerius Law School in Hamburg beschäftigt sich mit der “Maritimen Sicherheit”.

Neben diesen klassischen analogen Aspekten ziviler Sicherheit nimmt die digitale Sicherheit eine besondere und immer wichtiger werdende Rolle in Praxis und Forschung ein. Auch wenn Sie als Leser_innen dieses Blogs sicher nicht mit der gleichen Furcht wie unsere Macht- und Würdenträger_innen auf “das Internet” blicken, rechtfertigen dessen Besonderheiten dennoch auch im sicherheitsrechtlichen Bereich eine eigenständige Betrachtung. Vor allem ergibt sich das daraus, dass nicht nur nahezu sämtliche sicherheitsrelevante Aspekte des täglichen Lebens auch in der digitalen Welt anzutreffen sind und hier sogar unter Umständen eine noch gewichtigere Rolle spielen, sondern auch daraus, dass zusätzliche Gefahren entstanden sind.

Relevanz und Aktualität der vier HIIG/KORSE-Forschungsthemen soll an folgenden kurzen Überlegungen skizziert werden:

Daten werden durch Internet-Nutzer_innen schneller und umfassender preisgegeben, ohne dass diese dadurch zwingend weniger schützenswert sind. Der internationale Austausch von digitalen Informationen zwischen Staaten im Allgemeinen und zwischen Ermittlungsbehörden im Speziellen kann grundsätzlich ohne nennenswerte zeitliche Verzögerung geschehen. Daneben sind digitale Infrastrukturen so wichtig für das Funktionieren moderner Staaten geworden, dass deren genereller effektiver Schutz mehr denn je gewährleistet werden muss um beispielsweise Finanzwesen oder Energie- und Gesundheitsversorgung lückenlos gewährleisten zu können. Schließlich stellen diese Strukturen und digitalen Informationen vor allem auch für Kriminelle lohnenswerte Angriffsziele dar. Neben der kommerziellen Nutzung durch Wirtschaftsunternehmen und der staatlichen Überwachung von persönlichen Daten und digitalen Kommunikationsvorgängen spielt insbesondere auch der strafrechtliche Aspekt sowohl für die Internetnutzer_innen, als auch für die Ermittlungsbehörden eine maßgebliche Rolle.

Die Herangehensweise, auf potenzielle digitale und analoge Bedrohungssituationen vermehrt mithilfe der Nutzung digitaler Technologien zu reagieren, erscheint bisher allerdings selten konsequent zu Ende gedacht. Das führt dann dazu, dass sich die sicherheitsrechtlichen Zielvorstellungen mitunter widersprechen. Selbst wenn man beispielsweise den staatlichen Organen hinsichtlich Mechanismen wie etwa einer Vorratsdatenspeicherung zugute hielte, dass diese sorgsam und in einer verfassungsrechtlich zulässigen Weise mit den gewonnenen Daten verfahren, entstehen riesige zentrale Informationsspeicher. Diese ihrerseits stellen wiederum geeignete Angriffsziele für weniger gutmeinende Nutzergruppen digitaler Technologien dar. Ein Mittel zur Verhütung und Aufklärung von kriminellen Sachverhalten in der digitalen wie auch der analogen Welt entwickelt somit selbst ein (zumindest passives) eigenständiges Gefährdungspotenzial.

Gerade also weil es sich um eine anlasslose Speicherung von Verbindungsdaten handelt, können sich nicht einmal besonders anständige Bürger_innen (wen auch immer man als solche bezeichnen mag), wie der damalige Innen- und aktuelle Finanzminister Dr. Wolfgang Schäuble sicher fühlen. Jener hatte bei seinem Statement wohl lediglich an die Gefahr einer Ausspähung der Bürger_innen durch den Staat gedacht und weitere Nutzungs- und Missbrauchsmöglichkeiten seiner persönlichen Daten nicht in Erwägung gezogen:

“Außerdem bin ich anständig, mir muss das BKA keine Trojaner schicken.” (Dr. Wolfgang Schäuble, Februar 2007)

Die beiden genannten Aussagen von Politikern sind zwar lediglich ein winziger Ausschnitt. Dennoch zeigen sie, dass “das Internet” insbesondere in Politik und Verwaltung in irritierender Weise einerseits als große Gefahr für Sicherheit und Freiheit und andererseits als durchaus willkommenes Instrument im Sicherheitsbereich angesehen wird. Zwar ist ein solches Schwarz-Weiß-Denken in den wenigstens Situationen hilfreich, als Antwort auf Chancen, Risiken und Herausforderungen einer digitalen Welt taugt es jedoch definitiv nicht. Die vier Kollegiat_innen von KORSE am HIIG haben es sich auch deswegen zum Ziel gesetzt, durch eine intensive Zusammenarbeit sowohl untereinander, als auch im transdisziplinären Austausch mit Forscher_innen anderer Fachgebiete die Thematik noch differenzierter und umfassender zu betrachten. Vielleicht kann dann sogar unser Bundespräsident wieder ein wenig ruhiger schlafen.

Quellenhinweise:

  1. https://www.divsi.de/wp-content/uploads/2013/07/DIVSI-Milieu-Studie_Gesamtfassung.pdf
  2. https://www.sicherheitundgesellschaft.uni-freiburg.de
  3. http://www.dhpol.de/
  4. http://www.law-school.de/prof_dr_doris_koenig_mcl.html
  5. http://www.korse.uni-freiburg.de
  6. http://www.itwissen.info/definition/lexikon/Vorratsdatenspeicherung-VDS.html
  7. http://www.taz.de/1/archiv/archiv/?dig=2007/02/08/a0169

Dieser Beitrag ist Teil der regelmäßig erscheinenden Blogartikel der Doktoranden des Alexander von Humboldt Institutes für Internet und Gesellschaft. Er spiegelt weder notwendigerweise noch ausschließlich die Meinung des Institutes wieder. Für mehr Informationen zu den Inhalten dieser Artikel und den assoziierten Forschungsprojekten kontaktieren Sie bitte info@hiig.de.

Dieser Beitrag spiegelt die Meinung der Autorinnen und Autoren und weder notwendigerweise noch ausschließlich die Meinung des Institutes wider. Für mehr Informationen zu den Inhalten dieser Beiträge und den assoziierten Forschungsprojekten kontaktieren Sie bitte info@hiig.de

Adrian Haase, Dr.

Ehem. Doktorand: Globaler Konstitutionalismus und das Internet

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