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Zwischen Zensurvorwurf und Plattformmacht: Was der Digital Services Act wirklich regelt

Author: Kettemann, M. C., & Schulz W.
Published in: Digital society blog
Year: 2026
Type: Other publications
DOI: 10.5281/zenodo.21259802

Kaum ein europäisches Gesetz hat in jüngerer Zeit eine derart aufgeladene Debatte ausgelöst wie der Digital Services Act (DSA). Vor allem rechte und rechtspopulistische Akteure diesseits und jenseits des Atlantiks behaupten, durch den DSA würden legale Meinungen unterdrückt, digitale Zensur stattfinden und Online-Debatten gesteuert. Was in der EU als Schritt zu mehr Transparenz und Rechenschaft großer Plattformen wie Instagram, Facebook oder TikTok gilt, wird im transatlantischen Diskurs zunehmend als Zensurgesetz angegriffen. Aus den USA kommt Kritik, Europa schränke die Meinungsfreiheit im Netz ein und schütze die eigene Digitalwirtschaft vor der Marktmacht überwiegend amerikanischer Tech-Konzerne. Innerhalb Europas schließen sich rechtspopulistische Stimmen diesem Narrativ an. Viele dieser Vorwürfe beruhen auf bewussten Falschdarstellungen der Rechtslage, andere auf Missverständnissen über die Rolle und Reichweite des EU-Rechts. Einzelne Probleme in der Rechtsdurchsetzung werden verallgemeinert, und echte staatliche Zensur – etwa in China oder Iran – wird mit der rechtsstaatlichen Anwendung des deutschen und europäischen Rechts gleichgesetzt. Dabei beruht diese stets auf einer Abwägung unterschiedlicher Grundrechte. Dieser Beitrag zeigt: Der DSA ist ein komplexes Gesetz, hat aber im Kern ein wichtiges Anliegen. Er soll die Meinungsfreiheit im digitalen Raum vor der unkontrollierten Macht privater Plattformen schützen.

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Matthias C. Kettemann, Prof. Dr. LL.M. (Harvard)

Forschungsleitung: Neue Technologien und Zukunft des Rechts

Wolfgang Schulz, Prof. Dr.

Forschungsdirektor

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