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Freiheitsbestandsanalyse statt Überwachungs-Gesamtrechnung: Ein Alternativvorschlag

Author: Pohle, J.
Published in: FIfF Kommunikation, 36(4), 37-42
Year: 2019
Type: Academic articles

Als das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) im März 2010 die Vorratsdatenspeicherung für grundsätzlich mit dem Grundgesetz vereinbar, die konkrete Umsetzung im Telekommunikationsgesetz aber für verfassungswidrig und die entsprechenden Vorschriften für nichtig erklärte, schrieb es dem Gesetzgeber ins Stammbuch, er sei „bei der Erwägung neuer Speicherungspflichten oder -berechtigungen in Blick auf die Gesamtheit der verschiedenen schon vorhandenen Datensammlungen zu größerer Zurückhaltung“ gezwungen. Alexander Roßnagel hat das als Notwendigkeit zur doppelten Verhältnismäßigkeitsprüfung beschrieben: Neben die Bewertung der Verhältnismäßigkeit des Einsatzes eines Überwachungsinstruments auf der Grundlage seiner Wirkungen müsse eine Prüfung „auf der Basis einer Gesamtbetrachtung aller verfügbaren staatlichen Überwachungsmaßnahmen die Verhältnismäßigkeit der Gesamtbelastungen bürgerlicher Freiheiten“ treten. Für diese Gesamtbetrachtung prägte er dann den Terminus „Überwachungs-Gesamtrechnung“ (ÜGR). Darauf aufbauend hat sich inzwischen eine kleine Debatte entwickelt, die mindestens drei sehr umfassende Operationalisierungsansätze, aber auch einiges an Kritik hervorgebracht hat. Diese Ansätze wie auch die Kritik an der ÜGR selbst werden einer Kritik unterzogen und Verbesserungsvorschläge unterbreitet. Anschließend wird ein Alternativvorschlag vorgestellt – die Freiheitsbestandsanalyse – und erläutert, insbesondere mit Blick auf die dadurch geschaffene Rechtfertigungsordnung.

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Jörg Pohle, Dr.

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