Abschreckungseffekte – auch Einschüchterungseffekte oder chilling effects genannt – sind nicht beabsichtigte Nebeneffekte staatlichen Handelns. Sie bedürfen insbesondere für den Bereich internetbasierter Grundrechtsverwirklichung der verfassungsrechtlichen Neubewertung. Julian Staben entwickelt Anforderungen und Grenzen für ihre rationale Verwendung als Argument.