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Ein schwarzer Octopus auf rotem Hintergrund.
09 Juli 2019| doi: 10.5281/zenodo.3274616

Proteste in Hongkong: Vom Octopus zur Datenkrake?

In der idealen Vorstellung einer Smart City werden Dienste und Gegenstände mit der öffentlichen Infrastruktur verbunden, um Optimierungen u.a. im Bereich Energienutzung, Verkehr, Sicherheit und Lebensqualität zu erreichen. Trotz der Vorteile sehen Kritiker darin das Risiko einer ständigen Überwachung durch den Staat. Amélie Heldt zeigt, dass wir uns am Beispiel der Proteste in Hongkong vor Augen führen können, was passiert, wenn die Grundpfeiler eines demokratischen Systems ins Wanken geraten. Die Hongkonger Octopus-Card wird in diesem Zusammenhang zum Symbol der Angst vor den vernetzten Städten der Zukunft.

UPDATE: Hongkongs Regierungschefin Lam bezeichnet das geplante Auslieferungsgesetz als “gestorben”.

Der Weg zur Demonstration: Rückverfolgbarkeit durch Daten

Die BürgerInnen der Sonderverwaltungszone Hongkong waren in den letzten Wochen fast täglich wegen der zahlreichen Demonstrationen in den Nachrichten. Sie protestieren gegen ein geplantes Auslieferungsgesetz und gegen die enge Zusammenarbeit ihrer Regierung mit die Volksrepublik China. Diese Kombination aus Widerstand gegen einen halbwegs unsichtbaren Gegner in Gestalt der Zentralregierung in Peking, die sich bisher nicht offen einmischt, und einer zunehmend digitalisierten Infrastruktur der Stadt ist ein beängstigendes (und gleichzeitig spannend zu untersuchendes) Zukunftsszenario.Es geht hier nicht darum, die Dystopie der vernetzten Öffentlichkeit zu wiederholen, sondern darum an einem praktischen und sehr aktuellen Beispiel die Frage nach der Vereinbarkeit mit demokratischen Verfassungsprinzipien zu stellen.

Ein Bild der Journalistin Mary Hui von einem U-Bahn-Eingang in Hongkong am 12. Juni 2019 hat deutlich gemacht, dass die BürgerInnen sich neben der aktuellen Gesetzesvorlage auch gegen eine Form der Übernahme wehren, die auf Anhieb nicht so sichtbar wie beispielsweise Polizeigewalt ist. Vor den Fahrkartenautomaten standen so viele Menschen Schlange, dass sie den Vorraum komplett füllten. Ein Anblick, der in Hongkong nicht gewöhnlich ist, da die dortige Karte für öffentliche Verkehrsmittel – die Octopus-Card – den Kauf von Papierfahrkarten überflüssig und teurer macht. Außerdem kann man die Karte auch nutzen, um andere Zahlungen zu tätigen, beispielsweise an Getränkeautomaten, für Einkäufe oder in Fast-Food-Restaurants. Die Octopus-Card lässt sich automatisch aufladen und ist insgesamt eine praktische Kombination von Fahrkarte und Zahlungsmittel, die von 95 % der Bevölkerung Hongkongs genutzt wird. Grundsätzlich ist sie anonym, lediglich mit einer Seriennummer versehen. Wenn man sie mit einem Bankkonto oder einem alternativen Dienst wie Paypal oder WeChat verlinkt, um die Funktion des automatischen Aufladens zu aktivieren, wird sie personalisiert und kann sogar wie ein Schlüssel als Zugangskarte zu Wohnanlagen genutzt werden. Hui berichtet, dass es den Anwesenden ausdrücklich darum ging, keine Datenspuren in unmittelbarer Nähe zu dem Versammlungsort zu hinterlassen und sie deshalb auf den Gebrauch der Octopus-Card verzichteten.

Ein Land, zwei Systeme?

Hongkong ist seit dem chinesischen Bürgerkrieg ein Zufluchtsort vor der Macht auf dem Festland, doch diesen Status sehen die EinwohnerInnen zunehmend gefährdet. Das Auslieferungsgesetz stößt nicht nur auf massiven Widerstand, es wird als Angriff auf den Grundsatz „ein Land, zwei Systeme“ empfunden und lässt erahnen, welche Änderungen auf Hongkong zukommen, wenn es Teil der Volksrepublik werden wird. So wird die Octopus-Card zum Symbol der Angst vor den vernetzten Städten der Zukunft („Smart Cities“) beziehungsweise vor demjenigen, der deren Infrastruktur kontrolliert. In diesem Kontext bestünde eine konkrete Gefahr für den Schutz der Privatheit, die Versammlungs- und die Meinungsfreiheit, das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit sowie das Recht auf Gleichheit und Teilhabe. Die Smart City wird vorrangig durch den Einsatz von Technologien zur Erleichterung der Koordinierung fragmentierter städtischer Teilsysteme definiert.[1] Die Macht von und durch Daten wird hier am sichtbarsten: Wer die Infrastruktur einer vernetzten Smart City kontrolliert, einschließlich der durch den Nahverkehr und Zahlungen produzierten Daten, verfügt über Bewegungs- und Verhaltensprofile der absoluten Mehrheit der AnwohnerInnen. Die Wahrscheinlichkeit der Nutzung  kann durch Vergünstigungen potenziert werden, wenn man eine Strategie der Verhaltenssteuerung verfolgt. Die Risiken für die Privatheit, die aus dem Gebrauch datenbetriebener Dienste entstehen, sind kein Novum. Was für (intelligente) Überwachungskameras oder das Einwählen von Handys ins Mobilfunk- oder Wlan-Netz gilt, kann auch auf eine solche Karte übertragen werden. Es ist ein ständiger Balanceakt zwischen Freiheit durch Anonymität einerseits und Sicherheit durch Rückverfolgbarkeit andererseits. Durch das Sammeln und Auswerten dieser unter Umständen personenbezogenen Daten, also durch das Zusammenlegen von Informationen über natürliche Personen, kommt es zu einer Machtposition des dafür Verantwortlichen. Ähnliche Fragen wurden auch bei der Vergabe von Lizenzen für den Ausbau von 5G in Bezug auf die chinesische Firma Huawei aufgeworfen. Die Tatsache, dass mehr und mehr Geräte und Dienste untereinander verknüpft werden (Internet of Things), entfaltet eine multiplizierende Wirkung dort, wo die Daten aggregiert und analysiert werden.

Brauchen wir ein Recht „aufs Analoge“?

Dieser Informationsvorsprung durch Daten hat zur Folge, dass die Vorhersehbarkeit des Nutzerverhaltens zunimmt, was bei den Betroffenen im vorliegenden Fall nicht unbemerkt blieb. Das U-Bahn-Bild aus Hongkong ist ein anschauliches Beispiel für die „chilling effects“ solcher Systeme auf die Versammlungs- und Meinungsfreiheit. Unter chilling effects oder Abschreckungseffekt versteht man eine freiwillige Selbsteinschränkung, weil man eine Maßnahme befürchtet bevor sich diese realisiert.[2] Grundsätzlich müsste bei der Teilnahme an friedlichen Versammlungen eine unkontrollierte An- und Abreise durch den erweiterten Schutz der Versammlungsfreiheit gewährleistet sein. Nicht erforderliche oder unangemessene Kontrollen sind als Verletzung dieser Grundfreiheit zu verstehen und wirken sich negativ auf die Wahrnehmung einer gelebten Demokratie aus.  Dabei muss es gar nicht erst zu einem Eingreifen der Ordnungsbehörden kommen: die Möglichkeit der Kontrolle durch das Ablesen der Nutzerdaten auf den Nahverkehrskarten reicht, um einen Abschreckungseffekt zu entfalten (ähnlich die sogenannte „Schere im Kopf“). Dies wurde von Gerichten bei der Verwendung von Videoaufnahmegeräten in der Vergangenheit bereits festgestellt, aber durch die Datafizierung werden solche Effekte für Betroffene weniger oder kaum greifbar. Im Zweifel werden die Vorteile einer analogen Option wie einer Fahrkarte aus Papier erst dann deutlich, wenn das Worst-Case-Szenario fast eingetreten ist.

Bedarf es folglich der Verankerung analoger Grunddienste in unsere demokratischen Rechtssysteme, wenn wir wiederum über den Zugang zu digitalen Diensten als Grundrecht sprechen? Müsste es immer auch ein Recht auf Analoges geben, beziehungsweise ein Recht darauf, die Wahl zu haben? In der Debatte um den „digital divide“ geht es eher um den Zugang zu digitalen Diensten und wie dieser Zugang für alle – milieu- und generationenübergreifend – gleichermaßen ermöglicht werden kann. Das Konzept der kommunikativen Chancengleichheit umfasst daher u.a. das Recht auf die gleiche Teilhabe an digitalen Ressourcen, welche nach und nach die analogen ersetzen. Es geht aber nicht nur darum die digitale Kluft zu schließen, sondern dieses Ziel im Einklang mit bereits bestehenden Freiheiten zu erreichen. Als Ergebnis der Beobachtungen im Falle Hongkongs bietet es sich an, Anonymität zur Sicherung anderer Freiheiten wie die Meinungsäußerungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit stets mitzudenken.

Wenn die Öffentlichkeit vollständig vernetzt ist, können Daten auch als Beweismittel genutzt werden. Doch wie verhält es sich mit dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit, wenn diese Daten an andere Staaten anlass- beziehungsweise verdachtslos weitergegeben werden und es infolgedessen zu einem Auslieferungsverfahren kommt? Es bedarf starker Verfahrensgrundsätze und substantieller Abwehrrechte, um das Gleichgewicht zwischen öffentlicher Gewalt und den BürgerInnen zu garantieren. Auch hier handelt es sich um ein klassisches Verfassungsprinzip, doch im Zuge der Digitalisierung muss das Vertrauen in bestehende Strukturen vertikal und horizontal gestärkt werden. Wenn durch die Daten die Machtposition des Staates über seine BürgerInnen größer wird, müsste diese Entwicklung Hand-in-Hand mit einer Stärkung von Abwehrrechten einhergehen – nicht mit einer Schwächung. Das Absichern von Rechtsstaatlichkeit ist essentiell, gerade wenn die politische Zukunft ungewiss ist. Genau hier liegt Hongkongs Schwachstelle: Zur Zeit gelten (noch) Grundrechte und Verfassungsprinzipien, die aber durch die Eingliederung in die Volksrepublik China ausgehebelt werden könnten, wenn die zwei Systeme zu einem verschmelzen. Im Zuge dessen könnte beispielsweise auch das chinesische Social-Scoring-System auf Hongkong erweitert werden, das China bis 2020 implementieren will, indem die bisherige Datenerfassung durch die Hongkonger Verwaltung einfließen könnte. Ähnliches kann sich aber auch an anderen Orten als in China abspielen, wo Informationen gesammelt und genutzt werden. Es stellt sich also die Frage: Wie gestalten wir die Infrastruktur der Zukunft und nutzen die Chancen von Technologien wie künstlicher Intelligenz, und vermeiden gleichzeitig die soeben beschriebenen Fallstricke?


[1] Amy Glasmeier, Susan Christopherson (2016). Thinking about smart cities, Cambridge Journal of Regions, Economy and Society, Volume 8, Issue 1, Page 6, https://doi.org/10.1093/cjres/rsu034

[2] Julian Staben (2016). Der Abschreckungseffekt auf die Grundrechtsausübung – Strukturen eines verfassungsrechtlichen Arguments. Tübingen, Germany: Mohr Siebeck.

Dieser Beitrag spiegelt die Meinung der Autorinnen und Autoren und weder notwendigerweise noch ausschließlich die Meinung des Institutes wider. Für mehr Informationen zu den Inhalten dieser Beiträge und den assoziierten Forschungsprojekten kontaktieren Sie bitte info@hiig.de

Amélie Heldt

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