
Anonymisierte Erfassung und Nutzung von Mobilitäts- und Bewegungsdaten
Rechtliche Einordnung
Mobilitätsdaten sind Daten darüber, wie sich Personen, Fahrzeuge und Güter durch den Verkehr bewegen. Städte, Kommunen, Unternehmen und Mobilitätsdienstanbieter nutzen sie, um etwa neue Radwege zu planen, überlastete Bus- und Bahnlinien zu identifizieren oder zusätzliche Bike-Sharing-Stationen dort einzurichten, wo sie den Verkehr am meisten entlasten. Gleichzeitig ist ihre Verarbeitung hochsensibel. Werden Mobilitätsdaten nicht ausreichend anonymisiert, lassen sich einzelne Personen unter Umständen re-identifizieren. Das birgt erhebliche Risiken für ihre Rechte und Freiheiten: Aus dem Wissen um den regelmäßigen Aufenthaltsort einer Person lassen sich etwa Rückschlüsse auf Religion, Arbeitsort oder Gesundheitszustand ziehen. Deshalb unterliegt die Verarbeitung von Mobilitätsdaten strengen Anforderungen des europäischen Datenschutzrechts. Diese Anforderungen stehen in einem Spannungsverhältnis zu den Potenzialen für Verkehrsplanung, Innovation, Forschung und datengetriebene Wertschöpfung. Ob eine Anonymisierung den rechtlichen Anforderungen tatsächlich genügt, lässt sich jedoch oft nicht eindeutig beurteilen. Ebenso offen ist, auf welcher Rechtsgrundlage sich Daten anonymisieren und weitergeben lassen und wann Betroffene über die spätere Nutzung informiert werden müssen.
Das Verbundprojekt Anonymisierte Erfassung und Nutzung von Mobilitäts- und Bewegungsdaten für innovative Mobilitätsangebote verbindet deshalb technische und organisatorische Konzepte zu einem Verfahren, mit dem sich Mobilitätsdaten sicher erheben, nutzen und teilen lassen, ohne dabei die Rechte von betroffenen Personen zu verletzen. Dabei setzt das Projekt auf homomorphe Verschlüsselung, mit der sich verschlüsselte Daten verarbeiten lassen, ohne sie zu entschlüsseln. Dadurch sind einzelne Personen darin nicht mehr auffindbar, grundlegende Informationen über das Verkehrsgeschehen bleiben jedoch erhalten. Ziel ist es, die Daten weiterhin für Verkehrsplanung und Forschung nutzbar zu machen, während die Risiken für die Rechte der Betroffenen zugleich minimiert oder ganz ausgeräumt werden.
Forschungsvorhaben
Als Verbundpartner untersuchen wir im Teilprojekt Rechtliche Einordnung aus rechtlicher Perspektive, inwiefern die anonymisierten Mobilitätsdaten als personenbezogen gelten und damit in den Anwendungsbereich des europäischen Datenschutzrechts, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), fallen. Die Zwischenergebnisse spiegeln wir nach dem Ansatz Datenschutz durch Technikgestaltung (Art. 25 DSGVO) in mehreren Iterationszyklen an den Projektverbund zurück, sodass sich das im Projekt entstehende Zero-Trust-Konzept rechtssicher umsetzen lässt.
Grundlagenforschung: Rechtswissenschaftliche Analyse und Einordnung moderner Anonymisierungsverfahren auf Basis der im Projekt erstellten Verschlüsselungslösung für die datenschutzkonforme Verarbeitung und Bereitstellung von Mobilitätsdaten.
Integration in die Use Cases: Laufender Abgleich der rechtlichen Analyseergebnisse mit den Datenverarbeitungsprozessen in den konkreten Anwendungsszenarien der Partner, wie etwa der Anonymisierung von Fahrzeugdaten in Unternehmen oder von Nutzungsdaten im Carsharing.
Ergebnisse im Dialog
Wir veröffentlichen die Ergebnisse unserer Forschung in Form von Kurzpapieren und rechtlichen Einordnungen und tragen sie gezielt in die Praxis von Städten, Kommunen und Unternehmen. Workshops und Austauschformate mit Endnutzer*innen und Anwender*n sollen sicherstellen, dass Erstere das höhere Datenschutzniveau der Verschlüsselungsmethode nachvollziehen und informierte Entscheidungen treffen können, während Letztere die rechtlich abgesicherte Lösung nutzen und daraus Wettbewerbsvorteile ziehen können. Am Ende soll eine Lösung stehen, die Unternehmen rechtssicher einsetzen können und der Nutzer*innen vertrauen.
Maurice Stenzel, Dr.Senior Forscher: Neue Technologien und Zukunft des Rechts
Valentin RuppWissenschaftlicher Mitarbeiter: Neue Technologien und Zukunft des Rechts
Projektverbund
- Hochschule Esslingen (Verbundkoordinator)
- Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO), Stuttgart
- motiontag GmbH, Berlin
- cantamen GmbH, Hannover
Finanzierung
| Laufzeit: | 1. Juni 2026 – 30. Mai 2028 |
| Förderung: | Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR) |
