Max von Grafenstein
| 26. April 2018
In seiner Dissertation untersucht Maximilian von Grafenstein das datenschutzrechtliche Zweckbindungsprinzip, das nicht nur die autonome Grundrechtsausübung der Betroffenen schützt: Gleichzeitig lässt es datenverarbeitenden Unternehmen ausreichend Spielraum, um im Rahmen ihrer…