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 debatte-um-die-neue-eu-grundverordnung-zum-datenschutz/
SUMMARY:Streit um den Treibstoff des Internets: Zur Debatte um die neue EU-
 Grundverordnung zum Datenschutz
DESCRIPTION:Rund 250 Rechtsexperten rangen am 17. und 18. Oktober in Berlin
  darum\, ob und wie Datenschutz auf EU-Ebene geregelt werden soll. Anlass 
 bot der Entwurf für eine Datenschutz-verordnung\, den die Europäische Ko
 mmission im Januar vorgelegt hat. Im August hatten das Bundesinnenministe
 rium und das Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaf
 t dazu Workshops organisiert\, deren Ergebnisse jetzt präsentiert wurden.
  Verabschiedeten das europäische Parlament und der Rat der Europäischen 
 Union den Entwurf in seiner jetzigen Form\, könnten erstmals in allen Sta
 aten der EU einheitliche Grundregeln zum Umgang mit personenbezogenen Date
 n gelten. Staatliche Organe hätten sich den Regeln grundsätzlich ebenso
  zu unterwerfen wie private.\n\n\n\n PDF ansehen \nEntwurf für eine Daten
 schutz-Verordnung\n\n\n Webseite besuchen\nWorkshops\n\n\n\nEine Verordnun
 g für alle\nAm übergreifenden Charakter der Verordnung kochte die Diskus
 sion immer wieder hoch\, auch weil der Textentwurf an vielen Stellen vage 
 bleibt. Kritiker sprachen sich gegen ein «One-size-fits-all»-Modell aus.
  Immer wieder tauchte mit Blick auf die alltägliche Datenverarbeitung etw
 a das Beispiel vom Bäcker auf: ein Kleinstunternehmer\, der Kundendaten l
 aienhaft sammelt und verarbeitet. Hätten kleine und mittlere Unternehmen 
 wie dieses dieselben Datenschutzpflichten wie IT-Konzerne wie Facebook zu 
 befolgen\, könnte sie das erdrücken – so die Befürchtung. Unklar blei
 bt allerdings\, ob dieses Beispiel überhaupt realistisch wäre. Denn die 
 Konkretisierung vager Stellen\, etwa durch die EU-Staaten\, ist gemäß de
 m Subsidiaritätsprinzip durchaus vorgesehen: Was am besten auf Ebene der 
 Mitgliedstaaten bestimmt werden kann\, kann und soll dort geregelt werden.
 \n\nPaul Nemitz (SPD)\, Leiter der Direktion für Grundrechte der Europäi
 schen Kommission\, und Berichterstatter Jan Philipp Albrecht (Grüne) warb
 en für den Entwurfstext und stellten die damit verbundene EU-weite Vollha
 rmonisierung des Datenschutzrechts in den Vordergrund. Die Vorteile einer 
 geringen Rechtszersplitterung liegen – insbesondere für Verbraucher\, K
 unden\, Bürger – auf der Hand. Jurastudent Max Schrems\, der von Facebo
 ok seine Daten erklagt hatte\, erklärte anschaulich\, wie schwierig allei
 n die Feststellung von Zuständigkeiten gewesen sei.\n\nBundesinnenministe
 r Hans-Peter Friedrich (CSU) lehnte dagegen ab\, dass die Verordnung nicht
  nur Private\, sondern auch staatliche Stellen erfassen solle. Der öffent
 liche Bereich sei gut geregelt und solle Sache der Mitgliedstaaten bleiben
 . Er nahm damit auch die Sorge mancher Teilnehmer auf\, die EU-weite Regel
 ung könnte Deutschland ein niedrigeres Schutzniveau bescheren als bisher.
 \nSperrig\, aber unerlässlich: die Einwilligung\nIn einem weiteren Schwer
 punkt ging es um die Frage\, inwieweit heutige Datenverarbeitungsmethoden 
 und -praktiken besondere Gefährdungen des allgemeinen Persönlichkeitsrec
 hts mit sich bringen. Am Thema Einwilligung wurde die Problematik besonder
 s deutlich. Was der Staat mit Daten von Bürgern aufgrund eines allgemeine
 n\, verfassungsmäßigen Gesetzes anstellen darf\, dürfen Unternehmen nur
  aufgrund unserer Einwilligung. Wollen Unternehmen personenbezogene Daten 
 sammeln oder verwenden\, brauchen sie die Zustimmung der Datensubjekte\, a
 lso der Bürger. Dafür muss die einwilligende Person aber dispositionsbef
 ugt über das in Frage stehende Rechtsgut und umfassend informiert sein. D
 em gegenüber stehen in der Praxis regelmäßig Seiten lange\, für Laien 
 kaum zu überschauende Nutzungsbedingungen. Gelesen werden sie von den wen
 igsten. Wird dadurch eventuell der Wert der Einwilligung untergraben?\n\nD
 arüber hinaus setzt eine wirksame Einwilligung als Drittes stets Freiwill
 igkeit voraus. Diese verliert aufgrund struktureller Ungleichheiten im Mar
 kt jedoch an Legitimationskraft. Auf der einen Seite stehen Unternehmen mi
 t manchmal für den Einzelnen alternativlos erscheinenden Diensten\, auf d
 er anderen Bürger beziehungsweise Kunden. Wenn die Wahl für den Bürger 
 nur noch zwischen «gläserner Kunde» und Verzicht auf einen bestimmten D
 ienst besteht\, der zur Persönlichkeitsentfaltung\, wirtschaftlicher\, de
 mokratischer\, partizipatorischer Betätigung immer unerlässlicher wird\,
  kommt die Freiwilligkeit immer mehr abhanden.\n\nLösungen müssen in ein
 em Spannungsfeld bestehen: die Bürger mit ihren Rechtsansprüchen auf der
  einen Seite\; Unternehmen\, denen die Einhaltung des Datenschutzes Aufwan
 d verursacht und vielleicht auch Innovationsprozesse erschwert\, auf der a
 nderen. Lösungsideen in diesem Bereich reichten bei der Konferenz in Berl
 in weit: von einem Ampel-System für Nutzungsbedingungen bis zu privacy by
  design\, etwa in Form von «Do-not-Track»-Funktionen als Standard im Bro
 wser. Zuletzt kam eine Abstufung der Einwilligung ins Spiel: Für wenig se
 nsible Daten könnten Verkehrsregeln angenommen werden\; für die Verwendu
 ng sensibler Daten müssten die Verwender eine gewichtigere Einwilligung e
 inholen. Die Idee scheint zunächst praktikabel. Fraglich ist nur\, ob die
  Definition\, welche Daten sensibel sind\, nicht auch zur informationellen
  Selbstbestimmung gehört\, sprich: nicht generalisierend entschieden werd
 en kann.\nBedürfnis nach Rechtssicherheit vereint\nTrotz der kontroversen
  Positionen unter den Konferenzteilnehmern\, die sich beim Themenblock «S
 elbstregulierung» fortsetzten\, gab es offensichtlich einen gemeinsamen A
 ntrieb: das Bedürfnis nach Rechtssicherheit. Denn sind die Regeln für Da
 tenschutz nicht klar und bestimmt\, hemmt das ihre Durchsetzung. Das wäre
  schlecht für alle. Dieser Antrieb bringt die Akteure sicher wieder zusam
 men – dann hoffentlich mit konkreten Textvorschlägen.
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