
Die Datenschutz-Richtlinie ist tot – lang lebe die Datenschutz-Grundverordnung!
Das Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft und das Walter-Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht luden ein
Die Datenschutz-Richtlinie ist tot – lang lebe die Datenschutz-Grundverordnung!
Nach vielen Jahren der Verhandlung haben sich EU-Kommission, Europäischer Rat und Europaparlament endlich auf eine Reform der europäischen Regelungen zum Datenschutz geeinigt. In allen 28 EU-Staaten gelten künftig gleich hohe Standards, soweit die EU-Datenschutz-Grundverordnung reicht. Die Reaktionen sind gespalten: Während die einen von einem “enormen Schritt nach vorne für alle Beteiligten” sprechen, warnen andere vor den Regelungen als möglichem “Hemmschuh für die europäische Industrie und Forschung”. Was aber hat die Reform nun tatsächlich gebracht? Wo wurde der Schutz der Betroffenen verstärkt? Welche Forderungen nach höheren Standards konnten nicht durchgesetzt werden? Wo wurde das Schutzniveau gar abgesenkt? Wie ist die Datenschutz-Grundverordnung also zu bewerten: Ist das Datenschutzrecht damit fit für die Informationsgesellschaft des 21. Jahrhunderts?
Diese und andere Fragen diskutierten wir am Donnerstag, den 11. Februar 2016, von 18:00 bis 20:00 Uhr mit Euch und Ihnen in der Walter Hallstein Bibliothek in der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität zu Berlin, Raum 101, Unter den Linden 11, 10099 Berlin.
Besonders freuten wir uns über unseren Gast Dr. Peter Schantz, der für das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz die Verhandlungen begleitet hat. In einem einführenden Vortrag gabe er einen Überblick über die wesentlichen inhaltlichen Neuerungen der Grundverordnung.
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