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 -general-data-protection-regulation/
SUMMARY:Datenschutz in Bearbeitung: Das HIIG und die General Data Protectio
 n Regulation
DESCRIPTION:Als im Januar diesen Jahres die EU Kommission ihren Verordnungs
 vorschlag für eine einheitliche Regelung des Datenschutzes vorstellte\, k
 onnte sie sich zumindest nicht über mangelnde Aufmerksamkeit beklagen.\n\
 n\n\n Webseite besuchen\nVerordnungsvorschlag für eine einheitliche Regel
 ung des Datenschutzes\n\n\n\nViele Einzelaspekte der Schaffung eines unmit
 telbar anwendbaren einheitlichen Rechtsrahmens auf EU Ebene\, das Recht au
 f Vergessen\, Datenportabilität\, striktere Regelungen zur Verantwortlich
 keit und zur Rechenschaftspflicht datenverarbeitender Unternehmen\, ein er
 leichterter Zugang zu eigenen\, personenbezogenen Daten und zahlreiche wei
 tere Punkte werden seither sowohl in der Internetgemeinde als auch in den 
 einzelnen öffentlichen Institutionen der EU-Mitgliedsstaaten intensiv dis
 kutiert.\n\nDie Erwartungshaltungen an einen modernen Datenschutz im 21. J
 ahrhundert sind dabei äußerst vielschichtig: Datenschutz muss auf die si
 ch wandelnden Vorstellungen von Privatsphäre und Identitätsbildung einge
 hen und dabei gleichzeitig der Herausforderung gerecht werden\, das Persö
 nlichkeitsrecht mit den Freiheitsrechten in ein tragfähiges Verhältnis z
 u einander zu bringen.\nBei allen unterschiedlichen Ideen und Anknüpfungs
 punkten gibt es doch eine Grundannahme die -weitgehend- unumstritten ist\,
  nämlich die der weiterbestehenden Relevanz von Datenschutz.\n\nVerknüpf
 t ist der Datenschutz oftmals mit einer -implizit oder explizit artikulier
 ten- Schutzerwartung an öffentliche Stellen\, dafür zu sorgen\, dass eig
 ene\, persönliche Daten nicht in falsche Hände geraten (Datensicherheit)
  und dass darüber hinaus die Verarbeitung von personenbezogenen Daten nac
 h Spielregeln abläuft\, die sicherstellen\, dass unsere Persönlichkeitsr
 echte gewahrt bleiben (Datenschutz).\nDiese Schutzerwartung an den Staat b
 esteht ungeachtet einer parallel existierenden Skepsis gegenüber den best
 ehenden politischen Strukturen und den Formen ihrer Entscheidungsfindung. 
 Das Beispiel von ACTA hat dies erst jüngst wieder verdeutlicht.\n\nSo wer
 den auch Ansprüche an den Staat gestellt\, gegen Vorgänge wie z.B. im Fa
 ll der Firma Sony vorzugehen\, die 2011 nicht in der Lage war\, den illega
 len Zugriff auf die personenbezogenen Daten von 37.000 Kunden zu verhinder
 n. Und auch bei der Festlegung legitimer «Spielregeln» für den Bereich 
 der Datenverarbeitung\, wird der Ruf nach öffentlichen Institutionen vor 
 allem dann hörbar\, wenn die betroffenen Akteure untereinander zu keiner 
 einvernehmlichen Lösung gelangen können.\n\nNicht mehr umstritten ist\, 
 dass solche (Schutz-)Erwartungen in einem rein nationalen Kontext kaum meh
 r umgesetzt werden können. In unserem europäischen Kontext folgt daraus\
 , dass zumindest europäische «Spielregeln» für Datensicherheit und Dat
 enschutz aufzustellen und durchzusetzen sind. Die europäische Antwort dar
 auf ist der Vorschlag der EU Kommission vom Januar diesen Jahres zu verste
 hen\, der den etwas sperrigen Titel General Data Protection Regulation tr
 ägt. Diese Grundverordnung soll die bisherige Datenschutzrichtlinie aus d
 em Jahr 1995 ersetzen\, aus einer Zeit also\, in der weniger als 1% der eu
 ropäischen Bevölkerung das Internet nutzten\, während heute über 500 M
 illion Europäer online sind. Die Zahl der Internetnutzer in Europa hat da
 bei allein in den letzten fünf Jahren um 56% zugenommen.\n\nEine zentrale
  Neuerung\, mit der auf diese grundlegenden Veränderungen reagiert werden
  soll\, besteht darin\, dass nicht mehr das Instrument einer Richtlinie so
 ndern das einer Verordnung gewählt wurde. Der Unterschied zwischen diesen
  Arten von Rechtsakten liegt darin\, dass eine Richtlinie nur hinsichtlich
  der geregelten Ziele\, verbindlich ist und innerstaatlich umgesetzt werde
 n muss (Art. 288 Abs. 3 AEUV)\, während Verordnungen unmittelbar gelten (
 Art. 288 Abs. 2 AEUV)\, wie ein Gesetz. Durch sie kann eine einheitliche B
 eurteilung von Datenschutzproblemen EU-weit sichergestellt werden.\n\nWann
  und ob die Datenschutz-Grundverordnung in der aktuellen Form in Kraft tri
 tt\, ist aber noch offen. Anzunehmen ist\, dass die Diskussionsprozesse zw
 ischen den Mitgliedstaaten und der EU Kommission weitere 1-2 Jahre dauern 
 werden.\n\nDas Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellsch
 aft will den Prozess der Diskussion und Verabschiedung der Verordnung\, de
 r auch verknüpft ist mit grundsätzlichen Debatten über Datenschutz\, Pr
 ivatsphäre und Identitätsbildung\, wissenschaftlich in zwei Schritten be
 gleiten.\n\nIn einem ersten Schritt haben wir dazu zusammen mit dem Innenm
 inisterium im August drei Workshops zu einzelnen Themenaspekten aus dem Ve
 rordnungsentwurf veranstaltet\, deren Ergebnisse im Oktober auf einer Date
 nschutzkonferenz mit Beteiligung des Bundesinnenministers präsentiert und
  weiter diskutiert wurden.\n\nIn den Workshops\, an denen Vertreter aus Wi
 ssenschaft\, Politik und der Wirtschaft beteiligt waren\, wurden dabei fol
 gende Themengebiete intensiv diskutiert:\n\n	Besonderen Gefährdungen für
  das Persönlichkeitsrecht und Möglichkeiten der Umsetzung eines effektiv
 en Datenschutzes in diesem Bereich\, verknüpft mit der Frage nach welchen
  Kriterien solche (potentiellen) Gefährdungen definiert sein sollten.\n\n
 \n	Formen privater und alltäglicher Datenverarbeitung. Diskutiert wurde d
 abei\, wie sich der Terminus Alltägliche Datenverarbeitung sinnvoll defin
 ieren lässt und wie vermieden werden kann\, dass eher «triviale» Formen
  der Nutzung personenbezogener Daten (z.B. das Anlegen einer Kundenliste i
 n einem Handwerksbetrieb) unter eine übertrieben komplexe oder zu weitrei
 chende Datenschutzregelung fallen.\n\n\n	Formen regulierter Selbstregulier
 ung. In diesem Zusammenhang ging es um die Frage\, ob bei der Konkretisier
 ung von generellen/abstrakten -nationalen wie europäischen- Regelungen de
 n betroffenen Akteuren (stakeholdern) eine Möglichkeit gegeben werden sol
 lte\, Detailregelungen eigenständig untereinander auszuhandeln\, und wie 
 -und von wem- solche Verhandlungsergebnisse garantiert und durchgesetzt we
 rden können.\n\nEine Zusammenfassung und Analyse der Workshopergebnisse u
 nd der dort geführten Debatten wurden im Oktober auf der Datenschutzkonfe
 renz präsentiert und der Öffentlichkeit zugänglich gemachen.\n\nDie Erg
 ebnisse der Tagung selbst werden im zweiten Schritt den Ausgangspunkt eine
 s längerfristig angelegten Forschungsprojekts zum Datenschutz des 21. Jah
 rhunderts bilden\, dessen Konturen und Ziele noch festzulegen sind. Anregu
 ngen sind jederzeit willkommen!\n2 Gedanken zu “Datenschutz in Bearbeitu
 ng: Das HIIG und die General Data Protection Regulation”\n\n	Pingback: S
 treit um den Treibstoff des Internets: Zur Debatte um die neue EU-Grundver
 ordnung zum Datenschutz | Alexander von Humboldt Institut für Internet un
 d Gesellschaft (Edit)\n
CATEGORIES:Themen im Fokus
LOCATION:Ehemalige Institutsräume des HIIG | Raum E27\, Bebelplatz 1\, Ber
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