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SUMMARY:Das Völkerrecht des Netzes
DESCRIPTION:Programm\n\n\n\n\nBegrüßung durch Ingolf Pernice\, HIIG\, und
  Norbert Riedel\, Auswärtiges Amt\n\n\n(60 Min)\nVölkerrecht des Netzes\
 n\n\n\nDigitale Agenda der Bundesregierung &amp\; „Völkerrecht des Netz
 es“ – Impuls von Norbert Riedel\n\n\n\nVölkerrecht des Netzes: Sicht 
 der Praxis – Impuls von Pascal Hector\, Auswärtiges Amt\n\n\n\nDiskussi
 on\n\n\n(je 45 Min)\nFallbeispiele\nModeration: Anne Peters\, Max-Planck-I
 nstitut Heidelberg\n\n\n\nCyber-Sicherheit – Impuls von Prof. Dr. Geiss 
 LLM (NYU)\, Universität Glasgow mit anschließender Diskussion\n\n\n\n -
  Pause -\n\n\n\nMenschenrechte – Impuls von Helmut Aust\, Humboldt-Unive
 rsität mit anschließender Diskussion\n\n\n\nAnsätze jenseits des klassi
 schen Völkerrechts – Impuls von Paul Fehlinger\, Internet&amp\;Jurisdic
 tion Project mit anschließender Diskussion\n\n\n(20 Min)\nZusammenfassung
  und Ausblick\n\n\n\nLinks\n\n\n\n Blogbeitrag\nEmma Peters: Workshop-Eind
 rücke: Das Völkerrecht des Netzes\n\n\n Blogbeitrag\nHelmut Aust: «Völ
 kerrecht des Netzes»: welche Rolle für die Menschenrechte?\n\n\nProtokol
 l \nProtokoll des Workshops "Völkerrecht des Netzes" mit vollständiger E
 rgebnisübersicht und Teilnehmerliste\n\n\n\nErgebnisübersicht als mögli
 cher Forschungsleitfaden (gekürzt)\nI. Relevanz eines Völkerrechts des N
 etzes: Beobachtungen und Fragestellungen\n\n	„There is no cyberspace\, e
 very space is cyber“ – die Digitalisierung und das Internet umfassen b
 ereits alle Lebensbereiche\; die rechtliche Durchdringung kann mit der tec
 hnischen Entwicklung nicht mithalten\, so dass es noch viele Bereiche gibt
 \, die nicht (hinreichend) geregelt sind.\n	Ursprünglich war das Internet
  für die offene und direkte Datenübertragung von A nach B gedacht\; mitt
 lerweile hat sich das Internet aber weiterentwickelt\, so dass die bei der
  Datenübertragung wiederum entstehenden Daten relevant geworden sind (Sti
 chwort: Big Data und die Problematik\, wie Staaten und Private damit umgeh
 en).\n	Das Internet wirft neue Fragen der staatlichen Souveränität auf\,
  auf die Jellineks Souveränitätsbegriff möglicherweise nicht mehr passt
 .\n	Stakeholder konstatieren: Mangelnde Vorhersehbarkeit rechtlicher Sachv
 erhalte ist im Internet ein großes Problem\, v. a. die Frage nach dem anw
 endbaren Recht. Freiheit des Internet geht mit einer Beunruhigung durch di
 ese Freiheit einher: nach welchem Recht können die neuen Fragen angegange
 n werden?\n	Fragmentierung des Rechts: Problematik\, wer Regeln setzen kan
 n und wer die Macht hat\, diese auch durchzusetzen. Besser passt die Bezei
 chnung: „Balkanisierung des Internets im juristischen Bereich“\n	Es ge
 ht nicht nur um klassisches Völkerrecht\, sondern auch um Privatrecht\, W
 irtschaftsrecht\, Wettbewerbsrecht – in allen Bereichen gibt es neue Fra
 gen\nDaher wäre aufgrund der Fülle an betroffenen Rechtsgebieten ein bes
 serer Begriff: Internationales Internetrecht\n	Entwicklung des Völkerrech
 ts des Netzes vollzieht sich nur in kleinen Schritten\, obwohl sich das In
 ternet in großen Schritten entwickelt\; kann man die bestehenden Rechtsno
 rmen auf das Internet übertragen oder gibt es Bereiche\, die neu geregelt
  werden müssen?\n\nII. Teilaspekte eines Völkerrechts des Netzes\n1. Kla
 ssisches (Kriegs-)Völkerrecht und das Internet\n\n	Welche Elemente und Gr
 undsätze des klassischen Völkerrechts können auf das Internet (modifizi
 ert) übertragen werden?\n	Internetvölkerrecht muss zwischen Rechtssetzun
 g und Rechtsbindung unterscheiden.\n	Welcher Zurechnungsmechanismus ist im
  Cyber-Kriegsvölkerrecht anzuwenden?\n	Kann (und sollte) zwischenstaatlic
 he (Wirtschafts-)Spionage völkerrechtlich geregelt werden?\n\n2. Ansätze
  jenseits des klassischen Völkerrechts\n\n	Welche Rolle können innovativ
 e Normsetzungsverfahren einnehmen?\n	Wäre ein Internationaler Gerichtshof
  für Cyberangelegenheiten mit regionalen Ablegern (vgl. NY-Convention) od
 er eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit ein geeigneter Durchsetzungs
 mechanismus?\n\n3. Moderne Internetnutzung\, Datenverarbeitung und die Men
 schenrechte\n\n	Verquickung von privater und staatlicher Datensammlung und
  -verarbeitung\n	Das bestehende Datenschutzrecht und neue Herausforderunge
 n – Big Data: Handelt es sich bei Big Data um eine per se rechtwidrige P
 raxis oder ist das geltende Recht überholt und muss für die Frage von Bi
 g Data weiterentwickelt werden?\n	Wie können neue auf den Schutz der Mens
 chenrechte bezogene Fragen beantwortet werden?\n	Grundproblematik in der K
 onstruktion des Internets:\nAlle drei Hauptakteure sind unzufrieden: Staat
 en sind frustriert\, dass sie Recht im Internet nicht durchsetzen können.
  Mangels eindeutiger und geltender Regelungen wissen Unternehmen nicht\, w
 ie sie mit (staatlichen und privaten) Anfragen umgehen sollen\; sie sind q
 uasi gezwungen\, Recht zu sprechen. Nutzer haben Angst um ihre Daten und v
 or Verletzungen ihrer Grundrechte.\n	Inwieweit sind die aktuelle Konstrukt
 ion des Internets bzw. den Betrieb des Internets steuernden Regeln und Ent
 scheidungsmechanismen dauerhaft festgelegt und welche Möglichkeiten haben
  Staaten(-gemeinschaften) und das internationale Recht Veränderungen vorz
 unehmen?\n\n4. Rechtlicher Umgang mit Cyberattacken jenseits des Cyberwars
 \n\n	Muss bei Cyberattacken und Cyber(wirtschafts)spionage das Interventio
 nsverbot cyberspezifisch begriffen werden\, indem einerseits das Zwangsele
 ment durch ein Manipulationselement (z. B. das Überwinden sehr hoher tech
 nischer Sicherheitshürden als „Zwang“) und andererseits der Handlungs
 ort durch den Erfolgsort erweitert bzw. ausgetauscht wird?\n	Was kann von 
 Staaten über das sog. No-Harm-Principle hinaus gefordert werden\, damit a
 uch keine indirekten Schädigungen vom Territorium eines Staates ausgehen 
 dürfen\, die nicht auf dessen eigenes Verhalten zurückgehen?\n	Wie ist i
 m Cyberbereich mit dem völkerrechtlichen Notstandsbegriff umzugehen?\n\nI
 II. Ausblick\nDer Workshop zum Völkerrecht des Netzes ist von seinen Teil
 nehmern aus Politik\, Wirtschaft\, Forschung und Zivilgesellschaft sehr po
 sitiv aufgenommen worden. Im Blog des Alexander von Humboldt Instituts fü
 r Internet und Gesellschaft haben Emma Peters und Helmut Aust – der Beit
 rag wurde ebenfalls im Verfassungsblog veröffentlicht – die Ergebnisse 
 des Werkstattgesprächs bzw. den eigenen Beitrag zur Diskussion bereits ku
 rzfristig in die Forschungs-Gemeinschaft hineingetragen.\n\nDarüber hinau
 s ist geplant\, im Workshop aufgeworfene Aspekte/Forschungsansätze zu ver
 tiefen - unter anderem sollen Workshops zu Einzelfragen des Internationale
 n Internetrechts stattfinden. Durch diese Konzentration auf spezifische As
 pekte eines Völkerrechts des Netzes bzw. eines internationalen Internetre
 chts soll neben der notwendigen Erfassung des Themas in der Breite auch ei
 ne Bearbeitung in der Tiefe gewährleistet werden.
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LOCATION:Walter Hallstein Bibliothek | HU Berlin | Raum 101\, Unter den Lin
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