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Smart Data – Smart Privacy? Impulse für eine interdisziplinär rechtlich-technische Evaluation

Author: Raabe, O., Lenk, A. et al.
Published in:
Year: 2015
Type: Working paper

Aus „Big Data“ wurde „Smart Data“. Ohne den Versuch einer exakten Definition zu wagen, könnte man dieses technische und sozioökonomische Phänomen verkürzt als die Generierung neuen Wissens aus mehr oder weniger strukturierten heterogenen Massen von Daten durch effektive Speicherung und fortgeschrittene Methoden des Datamining (z. B. Finden von unerwarteten aber potentiell interessanten Korrelationen) verstehen. Eine Besonderheit kann darin gesehen werden, dass sich auch neue, noch unbekannte Fragestellungen überhaupt erst aus der Analyse ergeben sollen. Im Ergebnis sollen auch auf Basis personenbezogener Daten individuell wirkende oder gesellschaftlich erwünschte Innovationen ermöglicht werden. Auf der anderen Seite sind die damit verbundenen Gefahren für den Betroffenen, dessen personenbezogene Informationen in die Datenverarbeitung einbezogen werden, zu berücksichtigen. Mit Blick auf das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1, 1 Abs. 1 Grundgesetz), das Recht auf Achtung des Privatund Familienlebens sowie das Recht auf Schutz personenbezogener Daten (Art. 7, 8 der EU-Grundrechtscharta) darf der bei Smart-Data-Anwendungen anvisierte Umgang mit personenbezogenen Daten nicht zu einer Abschwächung des Datenschutzniveaus führen.

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Maximilian von Grafenstein, Prof. Dr.

Associated Researcher, Co-Head of Research Programme



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