Die Europäische Union verfolgt mit ihrer digitalen Agenda das Ziel, einen einheitlichen, sicheren und wettbewerbsfähigen «digitalen» Binnenmarkt zu schaffen. Ein wesentliches Ergebnis dieser Bemühungen stellen zwei umfassende Regelwerke dar: der Digital Services Act (DSA) und der Digital Markets Act (DMA). Beide Verordnungen bedeuten einen Paradigmenwechsel im Bereich der Regulierung digitaler Dienste. Auch wenn die Schweiz weder Mitglied der EU ist noch DSA und DMA in ihre Rechtsordnung übernommen hat, wirken diese Regelungen faktisch in den Schweizer Markt hinein. Der vorliegende Beitrag analysiert, inwiefern Schweizer Unternehmen vom DSA und DMA betroffen sind.