Mit einiger Verzögerung kommen immer mehr Staaten ihrer Pflicht nach, die Grundrechte aller auch in privaten Kommunikationsräumen zu schützen. Deutschland ist mit dem NetzDG vorgeprescht. Nun zieht Österreich mit dem Entwurf eines Gesetzes über Kommunikationsplattformen nach. Zwar wurden einige Fehler des NetzDG vermieden, dieser Beitrag zeigt aber, dass das KoPl-G trotz kreativer Rechtsschutzwege und einer interessanten Fachaufsicht noch einige problematische Stellen hat.