Urteilsanmerkung zu LG Berlin, Urteil v. 16.01.2018:
Dieses Urteil ist nach der Entscheidung des KG im September 2017 (ZD 2018, 118) über die Unwirksamkeit der datenschutzrechtlichen Einwilligungserklärung zum Facebook-App-Zentrum ein weiterer Schritt in Richtung Rechtsklarheit über die Nutzungsbedingungen sozialer Netzwerke. Die Entscheidung des LG könnte auch im Hinblick auf die Entgeltlichkeit sozialer Netzwerke Grundsatzcharakter haben.