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22 März 2016

Die Digitalisierung der Verwaltung: Vom Online-Formular zu staatlichem Big Data?

Wir lesen Nachrichten online, verschicken Bilder und kaufen im Netz ein. Nur der Austausch mit staatlichen Behörden findet jedoch weitgehend offline statt. In anderen Staaten ist man da schon weiter, etwa in Estland: Nach fünf Minuten ist die Steuer online erledigt, ganz ohne Steuerberater. Da verwundert es nicht, dass das Alexander von Humboldt Institut für Internet und Gesellschaft in die Botschaft von “e-Stonia” eingeladen hat, um das Thema “Big Data For President” zu diskutieren. Die Veranstaltung war Teil der Serie Big data: big power shifts?, die das HIIG in Kooperation mit dem Vodafone Institut für Gesellschaft und Kommunikation durchgeführt hat.

Die Digitalisierung der Verwaltung

Den Wohnsitz ändern oder ein Gewerbe anmelden. Dafür sind in Estland weder der Gang zum Amt noch eine Briefmarke nötig. Dank digitaler Verwaltung liegen alle für die Steuererklärung benötigten Daten bereits vor, der Bürger muss nur noch einen Blick auf das Ergebnis werfen und auf “Absenden” klicken. In Zukunft solle überhaupt keine Interaktion mehr notwendig sein, sagt Siim Sikkut, IT-Berater der estnischen Regierung in seinem Impulsvortrag.

Obwohl schon 1956 die erste deutsche EDV-Anlage zur Berechnung der Renten in Betrieb genommen wurde, müssen heute noch viele Anträge auf Papier eingereicht werden. In Estland hingegen bekommen Neugeborene vor einem Namen eine Nummer bei der Behörde. Das Krankenhaus meldet die Geburt gleich dem Staat. Verfahren wie dieses laufen laufen unter dem Schlagwort “Serviceorientierung” – der steuerzahlende Bürger verlangt als “Kunde” staatlicher Behörden eine Anpassung an die internetbasierte Lebensrealität. Auch wenn nicht jeder dieses neoliberale Staatsverständnis teilen dürfte, sollen auch in Deutschland zukünftig Aktenführung, Kommunikation und Bezahlung auf digitalem Wege erfolgen. Dazu haben Bundestag und Bundesrat 2013 ein “E-Government-Gesetz” beschlossen.

Die Wirtschaft hofft auf Gewinne

In einer papierlosen, vernetzten Verwaltung gibt nicht mehr der Sachbearbeiter auf dem Amt die Daten in den Computer ein, während der Bürger auf der anderen Seite des Schreibtisches zusieht. Bequem von zu Hause aus soll er Formulare dann nicht mehr nur herunterladen und ausdrucken, sondern gleich online unterschreiben können. Damit könne Europa jährlich 250 Milliarden Euro einsparen, hat McKinsey errechnet. Ein weiterer Vorteil sei die Zeitersparnis für den Bürger.

Die Industrie hofft auf das große Geschäft: Der Big-Data-Experte von Cisco, Dirk Mahnkopf, etwa preist die schweizerische Verkehrsplanung, die durch die Analyse von (Handy-)Daten der Bevölkerung “Kosten, Betrug und Fehler” habe reduzieren können. Die Deutschen sind noch skeptisch: Der erste Anlauf zur sicheren Kommunikation mit Behörden, die 2011 beschlossene “De-Mail”, darf mangels Akzeptanz als gescheitert betrachtet werden. Der 2010 vorgestellte “neue Personalausweis” enthält zwar eine elektronische Identitäts- und Signaturfunktion, viele lassen die Funktionen gar nicht erst freischalten. Für diese bieten Behörden und Unternehmen wohl auch noch zu wenige sinnvolle Anwendungen an.

(Noch) Mehr Daten für den Staat

Die digitalisierte Verwaltung kann leichter Daten zwischen Behörden auszutauschen. Der Bürger muss sie höchstens einmal eingeben – “ask only once” heißt ein Prinzip der estnischen Verwaltung. In Deutschland sind die Daten noch auf Aktenschränke verstreut – Schätze, die nur darauf warten, zum Wohl der Bevölkerung ausgewertet zu werden?

Der Staat könnte mehr Daten erheben und zusammenführen: Verwaltungsdaten, Vorratsdaten, Gesundheitsdaten. Die Verwaltung würde im besten Fall effizienter werden und unser Leben bequemer: Big Data for President. Laut Sikkut rückt die staatliche Auswertung von Daten die Wünsche und Bedürfnisse der Bürger in den Vordergrund. Software könnte aus den besuchten Webseiten errechnen, was uns beschäftigt. Die Analyse von Gesundheitsdaten würde frühe Hinweise auf Krankheiten erlauben, Anomalien bei Einkommen und Steuer fielen schneller auf. Prognosen aller Art ließen sich erstellen. Die Polizei wäre dank Algorithmen schon vor dem Verbrechen am Tatort.

Wo liegen die Gefahren?

Aber auch die Kehrseite der Big-Data-Medaille sei betrachtet: Eine staatlich finanzierte Datenerhebung und -auswertung würde den Einzelnen in der Gesellschaft noch weiter durchleuchten. Die Geheimdienste freuen sich. Laufen wir Gefahr, durch Optimierungsdrang die Privatsphäre zu verdrängen. Auch bei technischer Anonymisierung ließe sich dank der Datenmenge rückwirkend ein Personenbezug herstellen. Auch für Daten in öffentlicher Hand gilt das Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Jeder Verarbeitung der eigenen Daten muss explizit zugestimmt werden. Zudem darf nicht benachteiligt werden, wer nicht online ist.

Daten werden mit Blick auf ihren Warencharakter oftmals als das “neue Öl” propagiert. Solch eine Betrachtung greift zu kurz: Daten sind das digitale Abbild unseres Selbst, dessen Würde laut Grundgesetz unantastbar ist. Keine Frage, die Wirtschaft würde sich über die Gelder zum Aufbau einer digitalen Verwaltung freuen. Doch Vorsicht: All die Daten könnten eines Tages gegen uns verwendet werden.

Angriffe auf IT-Systeme nehmen weltweit zu. Estland gibt Gesundheitsdaten noch nicht an Dritte weiter, der Bürger kann auch grundsätzlich die Weitergabe bestimmter Einträge in seinem Gesundheitsprofil blockieren – aber nur bis zum nächsten Datenleck. Zu viele Sicherheitsfunktionen gehen meist wieder auf Kosten der Benutzbarkeit. Eine komplett vernetzte Verwaltung erhöht die Angriffsmöglichkeiten weiter. Daten können manipuliert oder von Kriminellen und Geheimdiensten abgegriffen werden, es gibt viele Unwägbarkeiten.

So auch bei elektronischen Wahlen, die nicht nur für im Ausland lebende Bürger attraktiv scheinen: Eine Überprüfung des estnischen elektronischen Wahlsystems hat erhebliche Mängel festgestellt, die Wahlsoftware ist unter Sicherheitsaspekten unbrauchbar. Wahlen müssen zudem nachvollziehbar sein. Computersysteme sind das nur bedingt: Sie sind nicht nur manipulierbar, sondern auch undurchsichtig.

Ein Ausblick

Mit geringeren Risiken verbunden ist die Digitalisierung bei neuen Möglichkeiten der Partizipation: Bürger könnten Gesetzgebungsprozesse frühzeitig online kommentieren. Online-Konsultationen wie beim Tempelhofer Feld in Berlin oder Online-Diskurse verschaffen den Meinungen und Ideen aus der Bevölkerung mehr Gehör.

Große Hoffnungen liegen auch auf “Open (Government) Data”: Statt von Amts wegen verschwiegen zu sein, sollen Regierung und Verwaltung Daten frei zur Verfügung stellen. Interessierte können diese Daten, etwa über staatliche Aufträge oder Statistiken, kritisch hinterfragen oder Anwendungen dafür schreiben. Deutschland liegt bei freien Daten im Vergleich noch hinter Georgien – das soll sich mit dem E-Government-Gesetz ändern. Der Datenschutz darf dabei nicht in Vergessenheit geraten. Denn Transparenz ist kein Selbstzweck: Sie soll der gleichen Behandlung aller und dem Schutz vor Korruption und Manipulation dienen, nicht neue Macht-Ungleichgewichte schaffen.

Die gesetzlichen Vorgaben für die Digitalisierung des Staates in Deutschland sind dahingehend klar: Effizienz und Bürokratieerleichterungen sind wünschenswert, aber Datenschutz und Privatsphäre haben Verfassungsrang.

Dieser Beitrag ist zuerst in der Internet Policy Review erschienen.

Dieser Beitrag spiegelt die Meinung der Autorinnen und Autoren und weder notwendigerweise noch ausschließlich die Meinung des Institutes wider. Für mehr Informationen zu den Inhalten dieser Beiträge und den assoziierten Forschungsprojekten kontaktieren Sie bitte info@hiig.de

Fabian Warislohner

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