„Desinformation” ist gegenwärtig das prominenteste Stichwort, unter dem die Gefährdung der Wissensgrundlagen demokratischer Willensbildung verhandelt wird. Die Problematik ist damit jedoch keineswegs erschöpft. Das Discussion Paper nimmt diesen Befund zum Ausgangspunkt einer weiter gefassten Frage: auf welchen epistemischen Voraussetzungen demokratische Selbstregierung beruht und wie diese verfassungsrechtlich zu fassen sind. Der Beitrag unterscheidet instrumentelle und konstitutive Lesarten der epistemischen Grundlagen der Demokratie und entwickelt die These, dass demokratische Selbstregierung auf einer geteilten epistemischen Infrastruktur beruht. Entfaltet wird sie anhand von vier Wissensinstitutionen, Wissenschaft, Medien, Gerichten und Parlament, jeweils mit ihren Geltungsbedingungen, ihrer verfassungsrechtlichen Verankerung und ihren spezifischen Verwundbarkeiten. Ein eigener Abschnitt behandelt Vertrauen als institutionelle Voraussetzung und die Grenze zwischen demokratisch produktiver Skepsis und delegitimierendem Misstrauen. Anschließend werden technologische, politisch-akteursbezogene und strukturelle Herausforderungen systematisiert und in der Diagnose eines Strukturwandels epistemischer Autorität gebündelt. Als Vorüberlegung zu einer Forschungsagenda schließt der Beitrag nicht mit einem Ergebnis, sondern mit offenen normativen, empirischen, konzeptionellen und institutionellen Fragen.