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27 März 2014

Konflikt der Konventionen? Ein sozialwissenschaftlicher Blick auf den Verbindungs-Deal zwischen Netflix und Comcast

Die Nachricht verbreitete sich schnell: Netflix ist mit Comcast ein Verbindungsarrangement eingegangen. Der online Videodienst bezahlt jetzt den Internetzugangsanbieter, um seine großen Video-Datenmengen[1] ohne Umwege ins Comcast-Netz überstellen zu können, an deren Enden die Internetnutzer angeschlossen sind. Über diesen Deal ist viel geschrieben worden. Dabei weiß man wenig Konkretes. Die Presseerklärung ist kaum eine halbe Seite lang.

Was ist da los? Für Verbindungsarrangements hat sich lange kaum jemand interessiert, der nicht professionell damit in Kontakt kam – sei es als Netzwerkingenieur oder als Exchange-Point-Betreiber. Doch neuerdings geraten netzlastige Unternehmen, Verbraucherschutzbewegte und Zeitzeugen der ersten Internetstunden darüber in Bewegung. Die Aufruhr um den Netflix-Fall könnte ein Indiz für eine neue Verunsicherung darüber sein, wie sich Netzakteure von Internetzugangsanbietern über Netzbetreiber bis zu Distributions-Netzwerken legitim, heißt hier: weithin anerkannt, miteinander verbinden können. Wer darf oder sollte wen warum für welche Leistung bezahlen?

Konventionen mindern Unsicherheit

In die Umstände dieser Unsicherheit lässt sich mit den economics of convention Licht bringen. Französische Theoretiker, darunter Thévenot, Orléan und Boltanski, arbeiten mit dem Begriff seit Mitte der 1980er-Jahre, um soziales – und damit auch wirtschaftliches – Handeln zu erklären. Hinter den economics of convention steht die Vorstellung, dass wir wirtschaftliche Entscheidungen nicht etwa nur zweckrational treffen, sondern auch auf Konventionen zurückgreifen. Damit sind geteilte Annahmen und durch wiederholte Praktiken verstetigte Bräuche gemeint. Konventionen heben Unsicherheiten im Miteinander auf. Dem Konzept zufolge erscheinen uns Situationen natürlich, wenn alle Beteiligten den über die Konventionen etablierten Bezugsrahmen teilen. Dass dieser eigentlich sozial hergestellt ist, tritt derweil in den Hintergrund (für eine gute Zusammenfassung siehe Jagd 2007).

Auch die Entwicklung der Netzinfrastruktur könnte von Konventionen geprägt sein, die bisher nicht als solche reflektiert wurden. Wie private und öffentliche Akteure einzelne Netze zum Internet als Netz aus Netzen verbinden, wurde selten hinterfragt; es erschien natürlich. Diese Ruhe rund um Verbindungsarrangements könnte bedeuten, dass die traditionell beteiligten Akteure denselben Bezugsrahmen teilten. Die große Aufmerksamkeit für einen Fall wie den Netflix-Comcast-Deal dagegen könnte heißen: Neue Interpretationen tauchen auf, die für Unsicherheit sorgen und Rechtfertigungen hervorrufen. Es wäre kein Wunder, wenn alternative Sichtweisen über Verbindungsmodi wie Peering oder Transit auftauchen würden. Liberalisierungstendenzen im Telekommunikationsbereich, Infrastruktur-Innovationen wie Content Delivery Networks und im Netflix-Fall eine für gute Interneterfahrung sensibilisierte Nutzerschaft halten den Sektor in Bewegung.

Wenn eine Form der Koordination mit einer anderen in Konflikt gerät, werden die Stützpfeiler der konkurrierenden Konventionen deutlich. Um den Konflikt zu überwinden, fangen die Beteiligten an, ihr Handeln zu rechtfertigen und damit die Konventionen offenzulegen. Sie erklären, welchen Kontext sie für ihre Handlung als relevant auffassen und beanspruchen, dass dieser von den anderen als angemessener Rahmen für diese Situation anerkannt werde. Indem wir unser Handeln rechtfertigen, machen wir die Maßstäbe und Interpretationen deutlich, die uns in einer Situation leiten. (Jagd 2007, pp. 80-83)

Wie werden Verbindungsarrangements legitimiert?

Was für alte und neue Konventionen könnten im Feld der Verbindungsarrangements miteinander in Konflikt geraten? Man müsste den beteiligten Akteuren lauschen: Internetzugangs-, Inhalte- und Distributionsanbieter, Internet Exchange-Point- sowie Netzbetreiber. Doch die geben sich – wie auch im Netflix-Comcast-Deal – traditionell wortkarg.

Aber der Gedanke lässt sich im Umfeld der Beteiligten testen. Zwei engagierte Artikel im Fachblog von Dan Rayburn (Rayburn 2014a, 2014b) haben eine Diskussion unter Profis und der interessierten Öffentlichkeit losgetreten. Rayburn erklärt im ersten Artikel, warum er die mediale Aufruhr unberechtigt und den Handel ökonomisch plausibel findet; im zweiten legt er Fakten nach. In den inzwischen mehr als 200 Kommentaren zeigt sich, welche Bezugsrahmen die Diskutanten den Netzakteuren unterstellen, oder welche sie für angemessen hielten. Einige davon seien hier skizziert. Dabei geht es nicht darum, die Argumentationen zu beurteilen. Vielmehr soll beispielhaft deutlich werden, dass unterschiedliche Rechtfertigungserzählungen das Handeln der Netzakteure stützen oder über einen öffentlichen Diskurs (auch konkurrierend) umgeben.

Wie also rechtfertigen oder kritisieren die Diskutanten im angeführten Fachblog die Vereinbarung zwischen Netflix und Comcast? Ein Ausschnitt:

  • Unabhängiges Wirtschaftshandeln: Verbindungsarrangements unter privaten Infrastruktur-Betreibern sind betriebswirtschaftlich zu sehen. “Netflix’s streaming quality is based on business decisions, that’s it.” (2014a)  Sie ereignen sich in einem isolierten wirtschaftlichen Aktionsfeld, auf das Nutzer keinen Einfluss haben (duddits-fairuse 2014). Unternehmen handeln nutzenorientiert aus Eigeninteresse. “ISPs are not charities.” (Gregory 2014)  Transparenz hat hier keinen Platz, denn Verträge werden hier wie in anderen Industrien auch nicht offengelegt.
  • Natürliche Synthese von Internetarchitektur und Markt: Bei Verbindungsarrangements im Internet gibt es eine natürliche Synthese aus kommerzieller und technischer Handlungslogik. “It’s how the Internet works.” Kreativ und bezahlt zu peeren, gehört seit den Anfangszeiten zum Internet und ist ein konstitutives Element. (Rayburn 2014b)
  • Technik-orthodox: Die Legitimität neuerer Netzakteure wie Netflix ist grundsätzlich in Zweifel zu ziehen. Technische Normen des Internets sind eindeutig interpretierbar und von Bewegtbildproduzenten als relevant anzuerkennen: “The internet was not designed to be television. IPtv is a commercial product to do the work, not for the carriers to get stiffed on the bill.” (Crusader 2014)  Das Internet erscheint in diesem Sinne als Gegenstand mit festen Eigenschaften. Dessen Autonomie sei vor missbräuchlicher Nutzung – in diesem Fall durch kommerzielles Fernsehen – zu bewahren.
    Mit technik-orthodoxen Argumenten rechtfertigen manche auch, wessen Argumente in der Diskussion um Verbindungsarrangements überhaupt nur ernst zu nehmen seien – nämlich die von Technikern: “If you knew how the Internet worked, you wouldn’t be making the points that you are.” (Hammett 2014)  Von technischem Halbwissen gehe geradezu Gefahr aus: “OMFG, it’s obvious (…) that a little bit of network knowledge is dangerous.” (Joe6Pack 2014)
  • Ethische Reflexion: Der soziale Kontext wirtschaftlichen Handelns solle als Bezugsrahmen berücksichtigt werden. Den Verfechtern ethischer Reflexion zufolge würden die Unternehmen diesem Rahmen nicht ausreichend gerecht. Internetzugangsanbieter würden gegenüber Inhalteanbietern Bedingungen für die Durchleitung von Traffic an die Endkunden aufstellen, die “moralisch nicht zu verteidigen”  und “hinterlistig” (Enger 2014)  seien: “Erpressung” (texrat 2014)  lautet der Vorwurf. “This is a techno rant” (O’Neill 2014), kritisiert einer das Ausblenden von Verbraucherschutzaspekten und die seiner Ansicht nach mangelnde Reflexion anderer Diskussionsteilnehmer über ihre Argumentation.

Im Konfliktfall: Autoritäten anrufen

Mehrere Kommentatoren zeigen sich enttäuscht davon, dass die von ihnen akzeptierten Legitimationsrahmen anscheinend nicht von den Netzakteuren berücksichtigt werden – sei es durch “unmoralisches” Verhalten oder durch mangelnden Wettbewerb in der Geschäftslogik. Und sie machen deutlich, was bei interpretatorischen Konflikten geschehen kann: Die interpretatorisch Schwachen rufen einen potenziell mächtigen Akteur an, nämlich die externe Aufsicht, etwa durch Regulierer. “It is important to relate this action to the discussion (…) over new regulatory and interconnect structures”, fordert ein Kommentator. “The public needs to stay on top of this” (Cole 2014), schreibt ein anderer.

Zusammengefasst lassen sich allein auf Basis der Kommentare mehrere Bezugsrahmen skizzieren, mit denen Netzakteure ihr Handeln mehr oder minder aktzeptiert rechtfertigen könnten: “Geschäftsentscheidungen nach nutzenmaximierender Logik”, “Inwertsetzung von Peering als evolutionäres Moment des Internets”, “Techno-Orthodoxie” und “Ethische Reflexion”.

Was wird gehandelt?

Als wäre die Aufgabe, diese Bezugsrahmen zu harmonisieren, nicht schwierig genug, deuten die beiden angeführten Texte mitsamt der Kommentare noch auf einen anderen möglichen Quell von Handlungsunsicherheit unter Netzakteuren hin: das Objekt des Handels selbst.

“What exactly are they [the ISPs] selling to customers which the[y] call an ‘internet connection’ anyway?” (noname 2014), wundert sich ein Kommentator. Und Autor Dan Rayburn selbst hebt im zweiten Artikel hervor, dass das Objekt des Handels im Falle Netflix von Comcast durch diverse Qualitätsgarantien veredelt wurde. (Rayburn 2014a)

Wirtschaftliches Handeln funktioniert nicht nur besser, wenn die Beteiligten einen Bezugsrahmen teilen, sondern es setzt voraus, dass sie sich auf das Objekt des Handels und seine Eigenschaften einigen. Dem Geschäft geht notwendig eine interpretatorische Gemeinschaftsleistung voraus. (Thévenot 2002, pp. 189-193)

Aber was ist das Gut, dass die Internet-Infrastruktur hervorbringt? Wie lässt sich das, was Internetzugangsanbieter, Inhalte getriebene Unternehmen, Content Delivery Networks und weitere Akteure in Verbindungsarrangements handeln, beschreiben? “Traffic” oder “Konnektivität” scheinen im dynamischen Netzgeschehen viel zu allgemeine Antworten zu sein. Denn Datenflüsse sind längst Werteflüsse – allerdings ohne klare Beziehung zueinander.

Offensichtlich gelingt es den Unternehmen in konkreten Situationen, das Objekt des Handels so gut zu spezifizieren, dass Geschäfte zustandekommen können. Die Übereinkunft zwischen Netflix und Comcast zeugt davon. Es wäre aber nicht verwunderlich, wenn die Definitionen schwieriger geworden wären, je mehr unterschiedliche Akteure auf dem Marktplatz aufgetaucht sind.

Der Frage nach dem Objekt könnte es sich lohnen, weiter nachzugehen. Wenn sich eine Unsicherheit nicht nur unter Endnutzern feststellen ließe, sondern auch unter den beteiligten Unternehmen, wäre dies ein Indiz für einen hohen Abstimmungsbedarf – und eine Erklärung dafür, warum sich die Verhandlungen zwischen Netflix und Comcast anscheinend lange hingezogen haben. Mangelnde Klarheit über das Objekt des Handels hätte auch Implikationen für Forschung zu Verbindungsarrangements: Sie würde solche Erklärungen zu Peering- oder Transit-Geschäften unvollständig erscheinen lassen, die den Gegenstand des Handels als gegebenen Ausgangspunkt nehmen.

Zusammenfassung und Ausblick

Das Verbindungsarrangement zwischen Netflix und Comcast bietet Anlass, darüber nachzudenken, was Netzakteure in ihren Peering-Politiken leitet. Mit Hilfe des soziologischen Ansatzes der economics of convention lässt sich zeigen, dass die Unternehmen, die die Verbindungspunkte des Internets arrangieren und ausgestalten, eine Pluralität von Bezugsrahmen zur Verfügung haben, mit denen sie ihre wirtschaftlichen Entscheidungen mehr oder minder erfolgreich stützen können. Da die Vereinbarungen nicht offenliegen und die Akteure sich verschwiegen geben, ist es schwierig, die tatsächlichen Rechtfertigungen und Handlungslogiken empirisch zu erfassen. Der Umweg über Dan Rayburns Fachartikel mitsamt der Diskussionsthreads erlaubte es jedoch, die Frage nach den Konventionen anzutesten. Die dortige Diskussion mit mehr als 200 Kommentaren deutet bereits an, dass es – jedenfalls im Verhältnis zur Öffentlichkeit – an eindeutigen Legitimierungen mangelt, ganz unabhängig von eventueller Rechtsprechung. Die vorgebrachten Bezugsrahmen reichen (1) vom Primat zweckrationaler Wirtschaftsentscheidungen über (2) die Betrachtung von Internetinfrastruktur und Wirtschaft in untrennbarer Synthese und (3) techno-orthodoxe Normauslegung bis (4)  zur Einforderung ethischer Reflexion durch die Akteure. Die beschriebenen Bezugsrahmen dürfen nicht mit den Bezugsrahmen verwechselt werden, die möglicherweise tatsächlich in Verhandlungen über Verbindungsarrangements gebraucht werden. Sie zeigen aber die potenzielle Pluralität. Und die gilt es, anzuerkennen und weiter zu untersuchen, um besser zu verstehen, warum sich das Internet entwickelt, wie es sich entwickelt.


1. Laut Unternehmensstatistik rufen die mehr als 40 Millionen Netflix-Nutzer pro Monat eine Milliarde Stunden von Bewegtbildinhalten ab – http://blog.netflix.com/2014/01/new-isp-performance-data-for-december.html
2. Image: Mangee – Sketch of a peering constellation, license: CC BY-NC-SA 2.0

Bibliographie

Artikel

  • Jagd, S. (2007). Economics of convention and new economic sociology mutual inspiration and dialogue. Current Sociology, 55(1), 75-91. Retrieved from Google Scholar.
  • Rayburn, D. (2014, Februar 23). Here’s How The Comcast & Netflix Deal Is Structured, With Data & Numbers [Web log post]. Retrieved from http://blog.streamingmedia.com/2014/02/heres-comcast-netflix-deal-structured-numbers.html
  • Rayburn, D. (2014, Februar 23). Inside The Netflix/Comcast Deal and What The Media Is Getting Very Wrong [Web log post]. Retrieved from http://blog.streamingmedia.com/2014/02/media-botching-coverage-netflix-comcast-deal-getting-basics-wrong.html
  • Thévenot, L. (2002). Conventions of co-ordination and the framing of uncertainty. In E. Fullbrook (Ed.), Intersubjectivity in economics. London and new york: Routledge (pp. 181-197). London: Routledge.

Kommentare

  • Cole. (2014, February 24). Re: Inside The Netflix/Comcast Deal and What The Media Is Getting Very Wrong [Web log post]. Retrieved from http://blog.streamingmedia.com/2014/02/media-botching-coverage-netflix-comcast-deal-getting-basics-wrong.html
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  • Gregory. (2014, February 26). Re: Inside The Netflix/Comcast Deal and What The Media Is Getting Very Wrong [Web log post]. Retrieved from http://blog.streamingmedia.com/2014/02/media-botching-coverage-netflix-comcast-deal-getting-basics-wrong.html
  • Hammett. (2014, February 25). Re: Inside The Netflix/Comcast Deal and What The Media Is Getting Very Wrong [Web log post]. Retrieved from http://blog.streamingmedia.com/2014/02/media-botching-coverage-netflix-comcast-deal-getting-basics-wrong.html
  • Joe6Pack. (2014, February 26). Re: Inside The Netflix/Comcast Deal and What The Media Is Getting Very Wrong [Web log post]. Retrieved from http://blog.streamingmedia.com/2014/02/media-botching-coverage-netflix-comcast-deal-getting-basics-wrong.html
  • noname. (2014, February 24). Re: Inside The Netflix/Comcast Deal and What The Media Is Getting Very Wrong [Web log post]. Retrieved from http://blog.streamingmedia.com/2014/02/media-botching-coverage-netflix-comcast-deal-getting-basics-wrong.html
  • O’Neill. (2014, February 24). Re: Inside The Netflix/Comcast Deal and What The Media Is Getting Very Wrong [Web log post]. Retrieved from http://blog.streamingmedia.com/2014/02/media-botching-coverage-netflix-comcast-deal-getting-basics-wrong.html
  • texrat. (2014, February 24). Re: Inside The Netflix/Comcast Deal and What The Media Is Getting Very Wrong [Web log post]. Retrieved from http://blog.streamingmedia.com/2014/02/media-botching-coverage-netflix-comcast-deal-getting-basics-wrong.html

Dieser Beitrag ist Teil der regelmäßig erscheinenden Blogartikel der Doktoranden des Alexander von Humboldt Institutes für Internet und Gesellschaft. Er spiegelt weder notwendigerweise noch ausschließlich die Meinung des Institutes wieder. Für mehr Informationen zu den Inhalten dieser Beiträge und den assoziierten Forschungsprojekten kontaktieren Sie bitte info@hiig.de.

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Uta Meier-Hahn

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