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Das Völkerrecht des Netzes

Programm

Begrüßung durch Ingolf Pernice, HIIG, und Norbert Riedel, Auswärtiges Amt
(60 Min)Völkerrecht des Netzes
Digitale Agenda der Bundesregierung & „Völkerrecht des Netzes“ – Impuls von Norbert Riedel
Völkerrecht des Netzes: Sicht der Praxis – Impuls von Pascal Hector, Auswärtiges Amt
Diskussion
(je 45 Min)Fallbeispiele
Moderation: Anne Peters, Max-Planck-Institut Heidelberg
Cyber-Sicherheit – Impuls von Prof. Dr. Geiss LLM (NYU), Universität Glasgow mit anschließender Diskussion
 – Pause –
Menschenrechte – Impuls von Helmut Aust, Humboldt-Universität mit anschließender Diskussion
Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts – Impuls von Paul Fehlinger, Internet&Jurisdiction Project mit anschließender Diskussion
(20 Min)Zusammenfassung und Ausblick

Links

BlogbeitragEmma Peters: Workshop-Eindrücke: Das Völkerrecht des Netzes
BlogbeitragHelmut Aust: «Völkerrecht des Netzes»: welche Rolle für die Menschenrechte?
Protokoll Protokoll des Workshops “Völkerrecht des Netzes” mit vollständiger Ergebnisübersicht und Teilnehmerliste

Ergebnisübersicht als möglicher Forschungsleitfaden (gekürzt)

I. Relevanz eines Völkerrechts des Netzes: Beobachtungen und Fragestellungen

  • „There is no cyberspace, every space is cyber“ – die Digitalisierung und das Internet umfassen bereits alle Lebensbereiche; die rechtliche Durchdringung kann mit der technischen Entwicklung nicht mithalten, so dass es noch viele Bereiche gibt, die nicht (hinreichend) geregelt sind.
  • Ursprünglich war das Internet für die offene und direkte Datenübertragung von A nach B gedacht; mittlerweile hat sich das Internet aber weiterentwickelt, so dass die bei der Datenübertragung wiederum entstehenden Daten relevant geworden sind (Stichwort: Big Data und die Problematik, wie Staaten und Private damit umgehen).
  • Das Internet wirft neue Fragen der staatlichen Souveränität auf, auf die Jellineks Souveränitätsbegriff möglicherweise nicht mehr passt.
  • Stakeholder konstatieren: Mangelnde Vorhersehbarkeit rechtlicher Sachverhalte ist im Internet ein großes Problem, v. a. die Frage nach dem anwendbaren Recht. Freiheit des Internet geht mit einer Beunruhigung durch diese Freiheit einher: nach welchem Recht können die neuen Fragen angegangen werden?
  • Fragmentierung des Rechts: Problematik, wer Regeln setzen kann und wer die Macht hat, diese auch durchzusetzen. Besser passt die Bezeichnung: „Balkanisierung des Internets im juristischen Bereich“
  • Es geht nicht nur um klassisches Völkerrecht, sondern auch um Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Wettbewerbsrecht – in allen Bereichen gibt es neue Fragen
    Daher wäre aufgrund der Fülle an betroffenen Rechtsgebieten ein besserer Begriff: Internationales Internetrecht
  • Entwicklung des Völkerrechts des Netzes vollzieht sich nur in kleinen Schritten, obwohl sich das Internet in großen Schritten entwickelt; kann man die bestehenden Rechtsnormen auf das Internet übertragen oder gibt es Bereiche, die neu geregelt werden müssen?

II. Teilaspekte eines Völkerrechts des Netzes

1. Klassisches (Kriegs-)Völkerrecht und das Internet

  • Welche Elemente und Grundsätze des klassischen Völkerrechts können auf das Internet (modifiziert) übertragen werden?
  • Internetvölkerrecht muss zwischen Rechtssetzung und Rechtsbindung unterscheiden.
  • Welcher Zurechnungsmechanismus ist im Cyber-Kriegsvölkerrecht anzuwenden?
  • Kann (und sollte) zwischenstaatliche (Wirtschafts-)Spionage völkerrechtlich geregelt werden?

2. Ansätze jenseits des klassischen Völkerrechts

  • Welche Rolle können innovative Normsetzungsverfahren einnehmen?
  • Wäre ein Internationaler Gerichtshof für Cyberangelegenheiten mit regionalen Ablegern (vgl. NY-Convention) oder eine internationale Schiedsgerichtsbarkeit ein geeigneter Durchsetzungsmechanismus?

3. Moderne Internetnutzung, Datenverarbeitung und die Menschenrechte

  • Verquickung von privater und staatlicher Datensammlung und -verarbeitung
  • Das bestehende Datenschutzrecht und neue Herausforderungen – Big Data: Handelt es sich bei Big Data um eine per se rechtwidrige Praxis oder ist das geltende Recht überholt und muss für die Frage von Big Data weiterentwickelt werden?
  • Wie können neue auf den Schutz der Menschenrechte bezogene Fragen beantwortet werden?
  • Grundproblematik in der Konstruktion des Internets:
    Alle drei Hauptakteure sind unzufrieden: Staaten sind frustriert, dass sie Recht im Internet nicht durchsetzen können. Mangels eindeutiger und geltender Regelungen wissen Unternehmen nicht, wie sie mit (staatlichen und privaten) Anfragen umgehen sollen; sie sind quasi gezwungen, Recht zu sprechen. Nutzer haben Angst um ihre Daten und vor Verletzungen ihrer Grundrechte.
  • Inwieweit sind die aktuelle Konstruktion des Internets bzw. den Betrieb des Internets steuernden Regeln und Entscheidungsmechanismen dauerhaft festgelegt und welche Möglichkeiten haben Staaten(-gemeinschaften) und das internationale Recht Veränderungen vorzunehmen?

4. Rechtlicher Umgang mit Cyberattacken jenseits des Cyberwars

  • Muss bei Cyberattacken und Cyber(wirtschafts)spionage das Interventionsverbot cyberspezifisch begriffen werden, indem einerseits das Zwangselement durch ein Manipulationselement (z. B. das Überwinden sehr hoher technischer Sicherheitshürden als „Zwang“) und andererseits der Handlungsort durch den Erfolgsort erweitert bzw. ausgetauscht wird?
  • Was kann von Staaten über das sog. No-Harm-Principle hinaus gefordert werden, damit auch keine indirekten Schädigungen vom Territorium eines Staates ausgehen dürfen, die nicht auf dessen eigenes Verhalten zurückgehen?
  • Wie ist im Cyberbereich mit dem völkerrechtlichen Notstandsbegriff umzugehen?

III. Ausblick

Der Workshop zum Völkerrecht des Netzes ist von seinen Teilnehmern aus Politik, Wirtschaft, Forschung und Zivilgesellschaft sehr positiv aufgenommen worden. Im Blog des Alexander von Humboldt Instituts für Internet und Gesellschaft haben Emma Peters und Helmut Aust – der Beitrag wurde ebenfalls im Verfassungsblog veröffentlicht – die Ergebnisse des Werkstattgesprächs bzw. den eigenen Beitrag zur Diskussion bereits kurzfristig in die Forschungs-Gemeinschaft hineingetragen.

Darüber hinaus ist geplant, im Workshop aufgeworfene Aspekte/Forschungsansätze zu vertiefen – unter anderem sollen Workshops zu Einzelfragen des Internationalen Internetrechts stattfinden. Durch diese Konzentration auf spezifische Aspekte eines Völkerrechts des Netzes bzw. eines internationalen Internetrechts soll neben der notwendigen Erfassung des Themas in der Breite auch eine Bearbeitung in der Tiefe gewährleistet werden.

Datum der Veranstaltung

08.09.2014 | 2.00 pm – 6.00 pm ical | gcal
 

Standort

Walter Hallstein Bibliothek | HU Berlin | Raum 101,  Unter den Linden 11,  10099 Berlin

Kontakt

Kristin Franz

Former Student Assistant: Events and Knowledge Transfer

DIGITAL SOCIETY VORTRÄGE

Diese exklusive Vorlesungsreihe entwickelt eine europäische Perspektive zu den aktuellen Transformationsprozessen innerhalb unserer Gesellschaft.

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Einmal im Monat laden wir ausgewählte Gäste ein, um gemeinsam mit dem Publikum über die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Gesellschaft zu sprechen.

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